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Politik: Kein Einspruch

Berlin (afk). Das neue Stasi-Unterlagengesetz hat am Freitag auch den Bundesrat passiert und kann noch vor der Wahl in Kraft treten.

Berlin (afk). Das neue Stasi-Unterlagengesetz hat am Freitag auch den Bundesrat passiert und kann noch vor der Wahl in Kraft treten. Ein Antrag der Unions-Länder Bayern, Sachsen, Thüringen und Saarland, gegen das Gesetz Einspruch zu erheben, fand keine Mehrheit, weil alle CDU/FDP-Länder diesem Antrag nicht zustimmten. Das Gesetz war erst vor einer Woche vom Bundestag verabschiedet worden.

Damit ist es der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, erlaubt, Akten über Prominente unter Auflagen herauszugeben, auch wenn diese Betroffene sind. Sie muss jedoch abwägen, ob die „Informationserhebung“ der Stasi „erkennbar auf einer Menschenrechtsverletzung beruht“. Bei dieser Abwägung muss auch bewertet werden, ob Eingriffe in das Post- und Fernmeldegeheimnis sowie in die Unverletzlichkeit der Wohnung vorliegen. Schutzwürdige Persönlichkeitsinteressen dürfen nicht betroffen sein.

Sachsens Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) sagte, das Gesetz in seiner jetzigen Form sei „rechtlich problematisch“. Er befürchte, dass es einer Überprüfung durch das Verfassungsgericht nicht Stand halte. Altkanzler Helmut Kohl, dessen erfolgreiche Klage gegen das alte Gesetz die Neufassung nötig machte, ließ mitteilen, er werde notfalls vor das Verfassungsgericht ziehen.

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