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Politik: Kein Geheimnisverrat

Der Prozess gegen den sächsischen Datenschutzbeauftragten Thomas Giesen wegen des Verdachts auf Geheimnisverrat ist am Mittwoch vor dem Landgericht Dresden mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Giesen hatte im vergangenen Jahr dem damaligen Justizminister Steffen Heitmann (CDU) eine datenschutzrechtliche Beanstandung erteilt, weil der 1997 einem CDU-Parteifreund über ein Ermittlungsverfahren Auskunft erteilt hatte.

Der Prozess gegen den sächsischen Datenschutzbeauftragten Thomas Giesen wegen des Verdachts auf Geheimnisverrat ist am Mittwoch vor dem Landgericht Dresden mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Giesen hatte im vergangenen Jahr dem damaligen Justizminister Steffen Heitmann (CDU) eine datenschutzrechtliche Beanstandung erteilt, weil der 1997 einem CDU-Parteifreund über ein Ermittlungsverfahren Auskunft erteilt hatte. Nach Auffassung der Anklage hatte der Datenschutzbeauftragte mit der Veröffentlichung des Vorgangs dem Ansehen seines Amtes und der Justiz Schaden zugefügt. Das Gericht argumentierte anders: Zwar habe es sich bei den von Giesen öffentlich gemachten Vorgängen um ein Geheimnis im juristischen Sinne gehandelt, der Datenschutzbeauftragte sei aber zur Veröffentlichung befugt gewesen, befand der Vorsitzende Richter Hans-Peter Kotyrba. Er habe dabei keine öffentlichen Interessen gefährdet.

Die Verteidigung hatte in dem Prozess geltend gemacht, dass der Justizminister illegal gehandelt habe, als er über ein laufendes Ermittlungsverfahren seinem Parteifreund berichtete, der Geheimnisschutz in diesem Falle nicht gar gelten könne. Doch auch diese Argumentation teilte Kotyrba in seiner Urteilsbegründung nicht. Der Richter akzeptierte auch die Aussage Heitmanns, dem Parteifreund keine Einzelheiten preisgegeben zu haben, obgleich "Unbedarfte" anderes vermuten werden, wie er einräumte. Kotyrba nannte es aber unverhältnismäßig, dass Heitmann in einem Verfahren auf Eile drängte, das gerade drei Wochen lief. Auch mit dem Hinweis auf "sensible Handhabung" habe Heitmann in unzulässiger Form versucht, auf die Rechtssprechung Einfluss zu nehmen. Giesen sprach von einem "Freispruch erster Klasse", einem großartigen Sieg. Sein Amt und die Idee des Datenschutzes sei durch das Urteil aufgewertet worden.

Ralf Hübner

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