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Politik: Kein Geld für Angehörige der Olympia-Opfer von 1972

Die Angehörigen von elf israelischen Opfern des Olympia-Attentats von 1972 werden nicht entschädigt. Wegen Ablaufs der Verjährungsfrist lehnte das Oberlandesgericht München in zweiter Instanz ihre Ansprüche gegen die Bundesrepublik, den Freistaat Bayern und die Stadt München ab.

Die Angehörigen von elf israelischen Opfern des Olympia-Attentats von 1972 werden nicht entschädigt. Wegen Ablaufs der Verjährungsfrist lehnte das Oberlandesgericht München in zweiter Instanz ihre Ansprüche gegen die Bundesrepublik, den Freistaat Bayern und die Stadt München ab. Die 22 Kläger hatten rund 14,4 Millionen Mark zuzüglich Zinsen gefordert. Aufgrund der Höhe des Streitwerts ist jedoch eine Revision beim Bundesgerichtshof möglich. Die Angehörigen der getöteten Sportler machen einen fehlerhaften Polizeieinsatz für deren Tod verantwortlich.

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