zum Hauptinhalt

VOR DEM BERICHT DER REAKTORSICHERHEITSKOMMISSION: Kiel will das Restrisiko neu definieren

Noch bevor die Reaktorsicherheitskommission (RSK) am Dienstag ihren Bericht über die Sicherheit deutscher Atomkraftwerke übergeben hat, gibt es bereits Kritik. Die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein moniert in einem Brief an die RSK, „dass in dem engen zeitlichen Rahmen viele Fragen von den Betreibern nicht mit der für eine atomaufsichtliche Bewertung erforderlichen Qualität beantwortet werden konnten“.

Noch bevor die Reaktorsicherheitskommission (RSK) am Dienstag ihren Bericht über die Sicherheit deutscher Atomkraftwerke übergeben hat, gibt es bereits Kritik. Die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein moniert in einem Brief an die RSK, „dass in dem engen zeitlichen Rahmen viele Fragen von den Betreibern nicht mit der für eine atomaufsichtliche Bewertung erforderlichen Qualität beantwortet werden konnten“. Außerdem kritisiert das Kieler Justizministerium, dass „die Aufarbeitung des für das GRS-Team 3 (die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit hatte Teams für die Bearbeitung bestimmter Themenbereiche gebildet d.Red.) vorgesehenen Themenfeldes ,Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter’ nicht oder – wenn überhaupt – nur rudimentär erfolgt“. Die Kieler Atomaufsicht schlägt zudem vor, eine neue Sicherheitsstufe zu definieren, um den Abstand zwischen der Auslegung von Atomkraftwerken gegen Störfälle und dem sogenannten Restrisiko neu zu vermessen.

Die Bundesregierung hält im Übrigen daran fest, lediglich den Bericht der RSK veröffentlichen zu wollen und die Antworten der Betreiber nicht öffentlich zugänglich zu machen, wie das die Schweizer Atomaufsicht tut. In der Antwort auf eine Anfrage der grünen Atomexpertin Sylvia Kotting-Uhl, schrieb Ursula Heinen-Esser, Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, zudem, dass auch die bereits vorliegenden Berichte über die Sicherheit der Brennelementebecken von Siedewasserreaktoren im Falle eines Flugzeugabsturzes geheim bleiben. „Diese sind als Verschlusssache eingestuft“, schreibt Heinen-Esser. Die Brennelementebecken dieser Anlagen liegen alle außerhalb des Sicherheitsbehälters, der den Reaktorkern enthält. deh

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false