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Kinderbetreuung: Bundestag verabschiedet Kita-Gesetz

Der Bundestag hat den Weg zum geplanten Ausbau der Betreuung für Kinder unter drei Jahren freigemacht. Ab Sommer 2013 soll für jedes Kind, das älter als ein Jahr ist, ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz bestehen.

Gegen die Stimmen der Opposition verabschiedete das Parlament am Freitag in Berlin das von der großen Koalition vorgelegte Kinderförderungsgesetz.

Danach soll bis 2013 für jedes dritte Kind unter drei Jahren ein Betreuungsplatz geschaffen werden. Der Gesetzentwurf sieht einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr zum 1. August 2013 vor.

Gleichzeitig soll ab 2013 eine monatliche Zahlung - beispielsweise ein Betreuungsgeld - an Familien gezahlt werden, die ihre Kleinkinder zu Hause betreuen. Insgesamt wird sich der Bund mit vier Milliarden Euro an den Ausbaukosten von zwölf Milliarden Euro beteiligen.

Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Die Länderkammer wird sich voraussichtlich im November mit der Vorlage
befassen. (rik/ddp)

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