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Kinderrechte kommen vorerst doch nicht ins Grundgesetz.

© Peter Kneffel/dpa

Kinderrechte im Grundgesetz: Es fehlte der Wille zum Kompromiss

Historisches Handeln ist immer auch eine Sache der Gelegenheit. Dass Kinderrechte nun nicht im Grundgesetz verankert werden, ist bedauerlich. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Stephan-Andreas Casdorff

Das schmerzt sie, die scheidende sozialdemokratische Justiz- und Familienministerin, und zwar zu Recht. Christine Lambrecht wollte so gern noch vor der Wahl im September die Kinderrechte im Grundgesetz verankert sehen, nach jahrzehntelangem Streit, in ihrer letzten Legislaturperiode. Aber die Bundestagsfraktionen konnten sich auf den letzten Metern dann doch nicht einigen. Bei Verfassungsänderungen ist eine Zweidrittelmehrheit nötig. Nicht nur Christine Lambrecht ist „zutiefst enttäuscht“.

Kinderrechte als sichtbares Leitbild in die Verfassung hineinzuschreiben, wäre zumal nach den Erfahrungen in der Pandemie geraten. Gerade die Corona-Krise hat gezeigt, wie wichtig es ist, nicht über die Köpfe der Minderjährigen hinweg zu entscheiden. Ein Beispiel war, dass sich im Lockdown jedes Kind nur einen einzigen Spielpartner aussuchen durfte, sich darüber aber nur bei den eigenen Eltern beschweren konnte.

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Die Mehrheit für die Verfassungsänderung schien bis zuletzt erreichbar zu sein: Im Januar hatte sich eine Arbeitsgruppe von Union und SPD mit Lambrecht und Innenminister Horst Seehofer  (CSU) geeinigt, der Bundestag beriet daraufhin Mitte April den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die Kompromisssuche mit der Opposition scheiterte jetzt an vielerlei Vorbehalten: Was den einen zu viel war, war den anderen zu wenig.  

Konkret hatte die Regierung vorgeschlagen, in Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes Folgendes einzufügen: "Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen.

Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt." Damit sollten das bestehende Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat sowie der grundrechtliche Schutz des ungeborenen Lebens unangetastet bleiben.

Der Kompromiss wäre besser als nichts gewesen

Der Kompromiss, der sich harmlos liest, hatte immer wieder viel Diskussionsstoff geboten. Zum Beispiel darüber, ob das Wohl des Kindes „vorrangig“ oder „angemessen“ berücksichtigt werden sollte. Da wollte die SPD mehr, die Union weniger und setzte sich durch: Das Kindeswohl sollte in Abhängigkeit von der Situation – sprich: angemessen – berücksichtigt werden.

Was allerdings hinter der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen zurückbleibt. Da ist eindeutig vom „Vorrang des Kindeswohls“ die Rede, und zwar „gleichviel, ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden“.

Setzen sich andere Interessen durch, müssen sie gerechtfertigt werden. Ansonsten gilt das Kindeswohl. Auch Artikel 24 der Europäischen Grundrechtecharta definiert das Kindeswohl klar, „bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher Stellen oder privater Einrichtungen“.

Union sieht nicht in jedem Gesetz ein Verfassungsrecht

Darüber hinaus ist offensichtlich doch noch einmal strittig geworden, ob sämtliche Rechte der Kinder im Grundgesetz geschützt werden sollten oder nur die „verfassungsgemäßen“. Hintergrund: Die Union hatte mehrmals erklärt, dass aus ihrer Sicht nicht jedes Gesetz, das sich mit Kindern beschäftige, auch automatisch zum Verfassungsrecht erhoben werden müsse.

Ihr Hinweis bezieht sich auf das Jugendschutzgesetz, das Kinder- und Jugendhilfegesetz und die Belange der Kinder im Bürgerlichen Gesetzbuch. Außerdem hat die Koalition ein Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder auf den Weg gebracht.

Dass der Einigungswille am Ende fehlte, ist aber wahrhaft bedauerlich. Der Kompromiss wäre besser als nichts gewesen, die Änderung eine historische Tat dieser Koalition, in der Sache und für die Gesellschaft insgesamt.

Jetzt wird die Gelegenheit so schnell nicht wiederkommen, sagt Lambrecht voraus, und auch damit hat sie Recht. Denn nach der Wahl muss sich die Politik erst wieder neu sortieren, was Zeit in Anspruch nehmen wird, ehe ein solcher neuer Vorstoß unternommen werden kann. Historisches Handeln ist aber immer auch eine Sache der Gelegenheit.

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