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Politik: Kleine Parteien ziehen vor Gericht

Berlin – Mehrere Splitterparteien haben ihre Absichten erneuert, gegen die Ausrufung der Neuwahlen durch den Bundespräsidenten zu klagen. Sie sehen sich durch den frühen Wahltermin benachteiligt.

Berlin – Mehrere Splitterparteien haben ihre Absichten erneuert, gegen die Ausrufung der Neuwahlen durch den Bundespräsidenten zu klagen. Sie sehen sich durch den frühen Wahltermin benachteiligt. „Wir erkennen einen Verstoß gegen die Chancengleichheit“, erklärt Claudius Moseler, Generalsekretär der ÖDP. Er will deshalb in der kommenden Woche mit der Familienpartei Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen.

Die Klage der Kleinstparteien richtet sich nicht gegen die Neuwahl an sich, sondern gegen die kurzen Fristen, die ihnen zur Verfügung stehen, um die nötige Zahl von Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Bis zu 2000 solcher Unterschriften müssen sie in jedem Bundesland einreichen, um dort zur Wahl zugelassen zu werden. Normalerweise haben sie dafür rund 13 Monate Zeit, dieses Mal sind es nur etwa zwei.

Neben ÖDP und Familienpartei wollen weitere Parteien klagen. Die Tierschutzpartei hat nach eigenen Angaben nicht genügend Geld und will sich deshalb wohl mit ÖDP und Familienpartei zusammentun. Die rechtsextremen Republikaner und die katholisch geprägte Zentrumspartei streben einzelne Klagen an. Bereits eingegangen sind nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts Klagen der rechtskonservativen Pro DM und der linken Spaßpartei APPD.

Rechtsexperten geben den Klagen keine großen Erfolgsaussichten. Anders als Abgeordnete seien die Kleinstparteien von der Auflösung des Bundestags nicht direkt betroffen, erklärt Ulrich Preuß, Verfassungsrechtler an der Freien Universität Berlin. „Dass die Chancengleichheit beeinträchtigt wird, kann zwar niemand leugnen“, so Preuß. rechtswidrig sei dies aber nicht.

Stefan Kaiser

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