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Klimaschutz: Regierung will Kfz-Steuer und Haussanierung neu regeln

Bei der Kfz-Steuer, der LKW-Maut und der Gebäudesanierung will die Bundesregierung klimafreundliche Neuregelungen durchsetzen. So sollen Fahrzeuge künftig nach ihrem CO2-Ausstoß und nicht mehr nach dem Hubraum besteuert werden.

Zur Verbesserung des Klimaschutzes plant die Bundesregierung durchgreifende Änderungen bei der Kfz-Steuer, eine weitere umweltfreundliche Staffelung der Lkw-Maut und umfassende Energiespar-Anreize bei Gebäuden. So soll die neue Kfz-Steuer "möglichst bald" nicht mehr nach Hubraum besteuert werden, sondern nach dem Kohlendioxid-Ausstoß und sonstigen Schadstoffen, hieß es in Regierungskreisen. Die bei Einführung des Systems bereits zugelassenen Fahrzeuge sollen weiter nach altem Recht und etwas höher besteuert werden als neue Autos.

Auf diese Pläne für ein Klima- und Energieprogramm verständigte sich am Vorabend eine Staatssekretärsrunde. Die Bundesregierung will darüber in der kommenden Woche bei ihrer Klausur in Meseberg bei Berlin beraten. Einige Fragen müssen noch rechtlich geklärt werden, etwa die von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) geforderte Möglichkeit für Mieter, bei unzureichenden Energie-Investitionen in Gebäude Heizkosten-Zahlungen zu kürzen. Auf konkrete Forderungen wie die von Gabriel formulierte Verpflichtung zum Einbau neuer Fenster oder Heizkessel legte sich die Runde nicht fest.

Energiesparprogramm für Alt- und Neubauten

Käme es nach den Prüfungen im Mieterrecht doch noch zur Möglichkeit von Heizkosten-Kürzungen, müsste allerdings ein "gravierender Verstoß" des Vermieters gegen die Pflicht der energiesparenden Sanierung nachgewiesen werden. Bei Neubauten soll die Energieeffizienz um 30 Prozent gesteigert werden. 15 Prozent der Gebäudeenergie soll künftig verpflichtend aus erneuerbaren Energien wie Sonnenkollektoren oder auch über Wärmepumpen kommen. Bei älteren Bauten muss eine Energieeinsparung von zehn Prozent herauskommen - aber auch nur dann, wenn ein Haus ohnehin "grundlegend saniert wird".

Bei der Heizkostenabrechnung soll zur Verbesserung der individuellen Energiespar-Anreize der zugrunde liegende tatsächliche Verbrauchsanteil vergrößert werden. Entsprechend wird der nach Wohnungsgröße berechnete Anteil weiter reduziert.

Steinbrück legt Veto gegen Milliarden-Ausgaben ein

Das C02-Sanierungsprogramm für Wohngebäude über derzeit jährlich 700 Millionen Euro soll als wichtiges Kernstück des geplanten "Integrierten Klima- und Energieprogramms" der Regierung deutlich ausgebaut werden. Allerdings konnten sich die Staatssekretäre wegen eines Vetos von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) nicht auf die zunächst geplante Jahressumme von 2,5 Milliarden verständigen. Dies soll nun den jährlichen Haushaltsberatungen vorbehalten sein. Ausgebaut werden sollen auch die in diesem Jahr auf 200 Millionen Euro festgelegten Bundeshilfen für die Sanierung von Schulen und Kindergärten.

Einen Schub bekommen soll die klimafreundliche kombinierte Produktion von Strom und Wärme über Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen. Offen ist noch, in welchem Umfang dabei die Fernwärmenetze ausgedehnt werden sollen.

Im Verkehrsbereich soll der Biokraftstoff-Anteil am gesamten Spritangebot in Deutschland von jetzt fünf bis sechs Prozent auf 20 Prozent im Jahr 2020 erhöht werden. Die Maut für LKW ab zwölf Tonnen Gewicht soll weiter nach Schadstoffausstoß und zur Verkehrssteuerung gespreizt werden, um Staus besonders in Ballungszentren entgegenzuwirken. Auch soll sie auf weitere Bundesfernstraßen ausgedehnt werden. Gabriel konnte sich nicht mit der Forderung durchsetzen, die Autobahngebühr auch für kleinere Nutzfahrzeuge mit mindestens 7,5 Tonnen gelten zu lassen. (mit dpa)

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