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Gesundheit: Koalition klärt letzte Reform-Details

Gut eine Woche vor der geplanten Verabschiedung der Gesundheitsreform haben die Experten der großen Koalition letzte offene Punkte geklärt. Einige Wünsche der Länder wurden erfüllt, Bayern ist noch unzufrieden.

Berlin - Um den Ländern entgegenzukommen, sollen die Einsparungen deutlich geringer ausfallen als ursprünglich geplant. Wie aus Koalitionskreisen verlautete, soll der Sanierungsbeitrag der Krankenhäuser halbiert werden. Bei den Kliniken sollten ursprünglich 500 Millionen Euro eingespart werden. Auf die zunächst geplanten Kürzungen bei den Rettungsdiensten von 100 Millionen Euro soll verzichtet werden. Aus der Reform herausgenommen wird die Insolvenzregelung für die Krankenkassen. Sie soll in einem gesonderten Gesetz geregelt werden.

Eine Einigung gibt es auch über die Klausel, wonach die Mehrbelastung für die Kassen einzelner Bundesländer nicht mehr als 100 Millionen Euro pro Jahr betragen soll. Eine bei den Ländern zustimmungspflichtige Rechtsverordnung soll dies sicherstellen. Schließlich verständigten sich die Experten darauf, dass Ärzte in unterdurchschnittlich versorgten Gebieten wie in Ostdeutschland höhere Honorare erhalten.

Bayern noch nicht zufrieden

Bayern hält den Teilverzicht der großen Koalition auf Einsparungen im Zuge der Gesundheitsreform noch nicht für ausreichend. Die bayerische Sozialministerin Christa Stewens (CSU), die Halbierung des Einsparbetrages für die Krankenhäuser sei ein "Schritt in die richtige Richtung". Allerdings seien damit die Forderungen der Länder "noch nicht erfüllt". Stewens begrüßte zugleich, dass die Koalition auf Kürzungen bei den Rettungsdiensten verzichten will.

Die Reform ist am Montag voraussichtlich noch einmal Thema im Koalitionsausschuss. Am Dienstag befassen sich die Koalitionsfraktionen damit. Am 2. Februar steht die Verabschiedung im Bundestag an. Der Bundesrat könnte sich dann am 16. Februar damit befassen. Die Reform soll am 1. April in Kraft treten. Der Termin würde aber in Gefahr geraten, sollte die Länderkammer den Vermittlungsausschuss anrufen. (tso/ddp)

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