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Politik: Koalition kritisiert Köhlers Amtsverständnis

Wachsende Sorge, der Präsident könnte noch mehr Gesetze stoppen / „Sache des Verfassungsgerichts“

Von Robert Birnbaum

Berlin - Es gibt zwei Arten, einen Bundespräsidenten zu kritisieren, die direkte und die elegante. Angela Merkels Vizesprecher wählt am Mittwoch die elegante. Der Respekt vor dem höchsten Staatsamt gebiete es, führt Thomas Steg aus, dass „öffentliche Belehrungen“ des Staatsoberhaupts doch bitte unterbleiben sollten. Was nicht heiße – das Amt sei ja keineswegs unpolitisch –, dass Worte und Taten des ersten Mannes im Staate nicht Reaktionen auslösen dürften: „Es kann Zustimmung, es kann durchaus auch Kritik geben.“ So viel zum Staatsmännischen in der Form. In der Sache aber gibt Merkels Sprecher anschließend all denen Recht, die es für eine Fehlentscheidung halten, dass Horst Köhler das Verbraucherinformationsgesetz gestoppt hat. „Wir sind fest davon überzeugt, dass dieses Gesetz verfassungskonform ist“, sagt Steg.

Mit ziemlich genau dieser Formel hatte am Vortag der Fraktionsgeschäftsführer der CDU/CSU, Norbert Röttgen, die Serie der Unmutsbekundungen über Köhler eingeleitet. Sein Fraktionschef Volker Kauder hat den Ball in der Sitzung der Unionsfraktion verklausuliert aufgenommen: „Alle Beteiligten“ müssten darauf achten, dass sie die Verfassung respektierten.

Der nächste in der Reihe war SPD-Fraktionschef Peter Struck. Der nannte vor der SPD-Fraktion Köhler ebenfalls nicht beim Namen, ließ aber eine „generelle“ Anmerkung zur Verfassungsprüfung von Gesetzen los. Kämen begründete Bedenken auf, befand Struck, habe über die Verfassungsmäßigkeit „letztlich und abschließend“ das Verfassungsgericht zu entscheiden – „und niemand sonst“. Johannes Rau habe daraus beim Zuwanderungsgesetz „die richtigen Schlüsse gezogen“. Für die, die immer noch nicht verstanden haben sollten, fügte Struck an: „Daran könnte man sich ein Beispiel nehmen.“ Rau hatte einst das Gesetz unterschrieben, aber seine Verfassungsbedenken öffentlich gemacht und zum Gang nach Karlsruhe geraten – wo die Regierung scheiterte.

Versuche von Abgeordneten, den Vorgang weiter zu debattieren, haben sowohl Struck als auch Kauder abgebogen. Es reichte ja, um klarzumachen, was Spitzenleute der Koalition an Köhlers Vorgehen nervt. Bundespräsidenten, fasst dies am Mittwoch Strucks Fraktionsgeschäftsführer Olaf Scholz noch mal zusammen, sollten sich auf Fälle beschränken, in denen Gesetzen die Verfassungswidrigkeit „auf der Stirn geschrieben“ stehe. Köhler aber hat seine Pflicht und sein Recht zur Prüfung nach Ansicht der Koalition weiter ausgelegt: Statt eine Rechtsfrage, über die man streiten könne, dem Verfassungsgericht zur Klärung zu überlassen, habe Köhler sie kurzerhand selbst entschieden, sagt ein Koalitionär. Was seine Kompetenz zumindest bis an die Grenzen strapaziere.

Auch Steg betont, man könne „unterschiedliche Rechtspositionen“ zu der Frage haben, ob das Verbraucherinformationsgesetz der Föderalismusreform entspreche. Die Regierung habe ihre Sicht noch am 4. Dezember, nachdem der Präsident Zweifel angemeldet hatte, in einem Antwortschreiben bekräftigt: „Zutiefst verfassungskonform“ sei ihr Gesetz. Der Bundespräsident verweigerte gleichwohl die Unterschrift.

Ändern kann die Koalition das nicht mehr. Aber die Sorge ist groß, dass Köhler sich solche Art Einsprüche zur Gewohnheit macht. Zumal in einem hoch aktuellen Fall, bei der Verteilung der Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Empfänger ab 1. Januar, sogar in der Regierung selbst Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit herrschen. So ernste Zweifel, dass intern bereits Notmaßnahmen für den Fall geprüft werden, dass Köhler kurz vor Weihnachten auch dieses Gesetz stoppt.

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