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Politik: Kohl und die Stasi: Akten bleiben unter Verschluss

Altkanzler Helmut Kohl (CDU) hat sich im Rechtsstreit um die Veröffentlichung seiner Stasi-Akten durchgesetzt. Das Berliner Verwaltungsgericht gab am Mittwoch Kohls Klage gegen die Herausgabe ihn betreffender Unterlagen an Journalisten und Historiker statt.

Altkanzler Helmut Kohl (CDU) hat sich im Rechtsstreit um die Veröffentlichung seiner Stasi-Akten durchgesetzt. Das Berliner Verwaltungsgericht gab am Mittwoch Kohls Klage gegen die Herausgabe ihn betreffender Unterlagen an Journalisten und Historiker statt. Mit dem Urteil ist die Herausgabepraxis der Bundesbauftragten für Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, erstmals von einem Gericht für rechtswidrig erklärt worden. Kohls Anwälte hatten argumentiert, die Akten seien von der Stasi widerrrechtlich erstellt worden. Birthler, die sich auf das öffentliche Interesse an der Aufarbeitung berief, kündigte Revision gegen das Urteil an.

Zur Begründung sagte der Vorsitzende Richter, Volker Markworth, der Opferschutz habe Vorrang vor der Aufarbeitung. Im Stasi-Unterlagengesetz sei geregelt, dass Akten über Personen der Zeitgeschichte nur veröffentlicht werden dürfen, "soweit sie nicht Betroffene oder Dritte sind". Birthler hatte argumentiert, die Herausgabe von Akten Prominenter diene der Stasi-Aufklärung. Zudem habe Kohl die langjährige Herausgabe-Praxis der Behörde gebilligt. Markworth bezeichnete das als rechtlich nicht ausschlaggebend. Wenn der Gesetzgeber eine stärkere Aufarbeitung wünsche, müsse er "eine neue Regelung treffen".

Nach dem Urteil können Prominente nun grundsätzlich verlangen, dass keine Stasi-Unterlagen über sie veröffentlicht werden, sofern sie nicht Täter oder Begünstigte des DDR-Geheimdienstes waren. Die bisherige Praxis der Behörde ist damit rechtswidrig. Kohl und Bundesinnenminister Otto Schily begrüßten das Urteil.

Die Akten-Beauftragte Marianne Birthler kritisierte die Entscheidung und kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. "Wesentliche Quellen für die Aufarbeitung sind damit gestopft", sagte Birthler. Kritik übten auch die Fraktionsvorsitzenden von SPD und Grünen, Peter Struck und Rezzo Schlauch. Das Urteil hat grundsätzliche Bedeutung für den künftigen Umgang mit DDR-Geheimdienstunterlagen über Prominente. Auch Eiskunstläuferin Katarina Witt hatte gegen die Veröffentlichung ihrer Stasi-Akte geklagt.

Die Klage Kohls hatte Ende vergangenen Jahres einen heftigen politischen Streit ausgelöst. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD), der die Rechtsaufsicht über die Akten-Behörde inne hat, hatte sich gegen die Herausgabe von Abhörprotokollen über Personen der Zeitgeschichte ausgesprochen und Birthler mit einer Weisung gedroht. Bei den Grünen und auch in der SPD war er damit auf heftige Kritik gestoßen.

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