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Politik: Korruption: Allgemeines Recht auf Akteneinsicht gefordert

Abgeordnete sowie Experten aus Wirtschaft und Verwaltung haben die Bundesregierung zur schnellen Schaffung eines allgemeinen Rechts auf Akteneinsicht aufgefordert. Vertreter der weltweiten Organisation gegen Korruption, Transparency International (TI), und der SPD-nahen Friedrich Ebert-Stiftung stellten am Montag in Berlin eine entsprechende "Berliner Erklärung" vor.

Abgeordnete sowie Experten aus Wirtschaft und Verwaltung haben die Bundesregierung zur schnellen Schaffung eines allgemeinen Rechts auf Akteneinsicht aufgefordert. Vertreter der weltweiten Organisation gegen Korruption, Transparency International (TI), und der SPD-nahen Friedrich Ebert-Stiftung stellten am Montag in Berlin eine entsprechende "Berliner Erklärung" vor. Gleichzeitig erinnerten sie an ein Versprechen in der rot-grünen Koalitionsvereinbarung, das Recht auf Einsichtnahme in Unterlagen der öffentlichen Verwaltung gesetzlich zu verankern.

Der Vorsitzende von TI-Deutschland, Michael Wiehen, sagte, es gebe einen engen Zusammenhang zwischen Korruption und der Transparenz der öffentlichen Verwaltung. Es sei kein Zufall, dass die skandinavischen Länder mit ihrer langen Tradition der Informationsfreiheit als praktisch korruptionsfrei gälten.

In Schweden gibt es den Angaben zufolge einen Informationsanspruch der Bürger seit 1766, das so genannte Informationsfreiheitsgesetz der USA sei 1966 eingeführt worden. Kanada und Österreich erhielten entsprechende Gesetze 1982 beziehungsweise 1987. In Deutschland, das laut Wiehen von TI als "schwer korruptionsgefährdet" angesehen wird, gebe es vergleichbare Gesetze nur in Brandenburg, Berlin und Schleswig-Holstein. Das Bundesinnenministerium bereite jedoch einen Entwurf für ein Informationsfreiheitsrecht vor.

Abgesehen von sicherheitsrelevanten Informationen bei Behörden soll das Gesetz nach den Forderungen der "Berliner Erklärung" einen Informationsanspruch auf alle amtlichen Unterlagen bei Bundes-, Länder- und Kommunalbehörden begründen. Bei Verweigerung von Akteneinsicht müsse die Verwaltung dies schriftlich begründen, diese Ablehnung müsse gerichtlich überprüfbar sein. Der Berliner Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka berichtete, bei der Umsetzung der erst im vergangenen Jahr eingeführten Berliner Vorschrift hätten sich Probleme beim Vollzug ergeben.

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