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Krankenkassen: Versicherte erhalten Sonderkündigungsrecht

Krankenversicherte in Deutschland sollen künftig schneller ihre Kasse wechseln können, wenn der Beitrag erhöht wird. Der Wechsel soll schon ab dem Zeitpunkt der Ankündigung möglich sein.

Berlin - Führt eine Kasse den im Zuge der Gesundheitsreform geplanten Zusatzbeitrag ein oder erhöht diesen, wird ein Sonderkündigungsrecht greifen, wie Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sagte. Anders als bisher gelte dieses Recht nicht ab Inkrafttreten der Erhöhung, sondern ab dem Zeitpunkt der Ankündigung. Somit könnten die Versicherten ihre Kasse verlassen, noch bevor der höhere Beitrag in Kraft tritt.

Am Montag hatte das Gesundheitsministerium zunächst erklärt, das Sonderkündigungsrecht werde den Beziehern von Arbeitslosengeld II zur Verfügung eingeräumt werden. Bei Beziehern von Sozialhilfe und Grundsicherung soll der jeweilige Träger den etwaigen Zusatzbeitrag übernehmen. Er war wegen der so genannten Acht-Euro-Regelung in die Kritik geraten. Bis zu dieser Höhe kann ein Zusatzbeitrag ohne Einkommensprüfung erhoben werden. Bei Geringverdienern ist er dann aber unter Umständen höher als ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens, das grundsätzlich als Grenze für den Zusatzbeitrag festgelegt wurde.

Schmidt zeigte sich zuversichtlich, dass der Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform ohne gravierende Änderungen den Bundestag passieren werde. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Fraktionen gemeinsam entscheiden, der Fonds kommt nicht", sagte die Ministerin. Die Fraktionen wollten am Dienstagnachmittag über die Vorlage beraten, am Mittwoch soll er dann vom Kabinett gebilligt werden. (tso/AFP)

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