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Beate Merk

© dpa

Kriminalität: Unionsländer wollen mehr Sicherungsverwahrung

Die unionsregierten Länder fordern eine Ausweitung der Sicherheitsverwahrung für gefährliche Gewaltverbrecher: Künftig soll sowohl bei Jugendlichen als auch bei Ersttätern eine solche Verwahrung nach dem Ende der Haftstrafe angeordnet werden können.

"Es gibt gefährliche Lücken, die wir schließen müssen." So warnte Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) am Mittwoch nach einem Treffen mit anderen Ressortchefs. Neben der Ausweitung der Sicherungsverwahrung auch auf Heranwachsende, die nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wurden, und Ersttäter, forderten die Justizminister der unionsregierten Länder eine härtere Regelung bei der geplanten Strafbarkeit für den Besuch von Terror-Ausbildungslagern. DNA-Analysen sollen künftig bei mehr Delikten als bisher angewendet werden dürfen. 

Die Gefährlichkeit eines Täters hänge nicht vom Alter ab, sagte Merk. "Es kann nicht sein, dass sich die Tore des Gefängnisses öffnen für einen Täter, von denen jeder Wissenschaftler und jeder, der mit ihnen zu tun gehabt hat, sagt: "Er ist hochgefährlich."" Auch bei Ersttätern könne bislang die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht angeordnet werden, weil bisher der Hang zu weiteren Taten nachgewiesen sein müsse. "Er muss mehrere Taten verübt haben, sonst kann ich nicht von einem Triebtäter sprechen", sage Merk. "Wir wollen verhindern, dass Menschen ermordet und getötet werden von Tätern, die bei ihrer Entlassung hoch gefährlich sind."

Terrorcamp-Besuch soll strafbar sein

Merk begrüßte die Tatsache, dass auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) inzwischen bereit sei, den Besuch von sogenannten Terrorcamps unter Strafe zu stellen. Doch die unionsregierten Länder fordern eine härtere Regelung. So sollen die Staatsanwaltschaften nicht nachweisen müssen, dass die Teilnehmer an Terrorlagern auch tatsächlich Anschläge planen oder Kontakte zu Terrorgruppen haben. "Wenn jemand ein Terrorcamp besucht, ist das schließlich kein Zeltlager", sagte Merk.

Merk verlangte außerdem eine Ausweitung der DNA-Analysen auf mehr Straftaten. Bisher dürfen genetische Fingerabdrücke nur auf Anordnung eines Richters genommen werden, wenn es sich um eine schwere "Straftat von erheblicher Bedeutung handelt". Bayern will durchsetzen, dass genetische Fingerabdrücke künftig wie traditionelle Fingerabdrücke von der Polizei genommen werden können - ohne richterlichen Vorbehalt. Die unionsregierten Länder wollen ihre Forderungen in der Justizministerkonferenz am 12. Juni in Celle vorantreiben. (ck/dpa)

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