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Politik: Kurden erhalten Grundrechte zurück

Istanbul. Nach knapp einem Vierteljahrhundert unter Notstandsverwaltung sollen im türkischen Kurdengebiet bis zum Jahresende wieder alle Grundrechte in Kraft gesetzt werden.

Istanbul. Nach knapp einem Vierteljahrhundert unter Notstandsverwaltung sollen im türkischen Kurdengebiet bis zum Jahresende wieder alle Grundrechte in Kraft gesetzt werden. Der Nationale Sicherheitsrat der Türkei beschloss am Donnerstagabend in Ankara eine quasi-verbindliche Empfehlung an Regierung und Parlament, wonach der noch immer über vier südostanatolische Provinzen verhängte Ausnahmezustand schrittweise aufgehoben werden soll.

In den Provinzen Hakkari und Tunceli soll der Ausnahmezustand am 30. Juli enden; für Sirnak und Diyarbakir empfahl der Sicherheitsrat eine letzte Verlängerung bis zum 30. November. Damit würden die letzten von insgesamt 13 kurdischen Provinzen aus der Notstandsverwaltung entlassen. Weil die Grundrechte unter den Ausnahmezustandsgesetzen erheblich eingeschränkt waren, kommt mehr als die Hälfte der Bevölkerung der türkischen Kurdengebiete dadurch erstmals in ihrem Leben in den vollen Besitz der bürgerlichen Rechte und Freiheiten.

Das Notstandsrecht wurde in Diyarbakir schon 1978 ausgerufen, als dies wegen bürgerkriegsähnlicher Auseinandersetzungen zwischen Linken und Rechten auch in der übrigen Türkei vielerorts geschah. Beim Staatsstreich von 1980 wurde über das ganze Land der Ausnahmezustand verhängt. Als dieser später anderswo wieder aufgehoben wurde, blieb der Südosten der Türkei davon ausgenommen, weil dort die kurdische PKK mit Waffengewalt für ein unabhängiges Kurdistan kämpfte. Susanne Güsten

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