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Politik: La-Belle-Prozess: Wohl und Sicherheit des Staates

Bundesbeamte wie Kanzlerberater Michael Steiner oder der deutsche Botschafter in Washington, Jürgen Chrobog, dürfen nicht ohne Genehmigung vor einem Gericht über dienstliche Angelegenheiten aussagen. Diese Genehmigung darf nach dem Bundesbeamtengesetz (BBG) jedoch nur versagt werden, wenn die Aussage etwa dem Wohle des Bundes Nachteile bereiten würde.

Bundesbeamte wie Kanzlerberater Michael Steiner oder der deutsche Botschafter in Washington, Jürgen Chrobog, dürfen nicht ohne Genehmigung vor einem Gericht über dienstliche Angelegenheiten aussagen. Diese Genehmigung darf nach dem Bundesbeamtengesetz (BBG) jedoch nur versagt werden, wenn die Aussage etwa dem Wohle des Bundes Nachteile bereiten würde. In Steiners Fall muss darüber das Kanzleramt entscheiden, in Chrobogs Fall das Auswärtige Amt. Rechtlich getrennt davon ist jedoch die Frage zu behandeln, ob ein Zeuge unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehört werden darf, wie es die Regierung bei der Aussagegenehmigung für Michael Steiner verlangt. Grundsätzlich müssen Strafprozesse öffentlich geführt werden. Das Publikum muss nur in Ausnahmefällen vor die Tür. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine "Gefährdung der Staatssicherheit zu besorgen ist", wie es im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) heißt.

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