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Politik: Langer Prozess

Der Regierungschef ist nicht immun: Das erste Verfahren, dass nach der Entscheidung des italienischen Verfassungsgerichts wieder aufgerollt werden könnte, geht auf das Jahr 1985 zurück. Damals wollte der aufstrebende Unternehmer Silvio Berlusconi sein Firmenimperium um den Lebensmittelkonzern SME erweitern, ein Tochterunternehmen des Staatskonzerns Iri.

Der Regierungschef ist nicht immun: Das erste Verfahren, dass nach der Entscheidung des italienischen Verfassungsgerichts wieder aufgerollt werden könnte, geht auf das Jahr 1985 zurück. Damals wollte der aufstrebende Unternehmer Silvio Berlusconi sein Firmenimperium um den Lebensmittelkonzern SME erweitern, ein Tochterunternehmen des Staatskonzerns Iri. Dessen Chef hieß Romano Prodi, der heute Präsident der EUKommission ist und als möglicher Gegenkandidat Berlusconis für den Posten des italienischen Ministerpräsidenten gehandelt wird. Prodi vereinbarte den Verkauf von SME an Berlusconis Konkurrenten Carlo de Benedetti. Ein römisches Gericht erklärte den Vertrag später für ungültig, Berlusconi triumphierte. Doch: Berlusconi soll die Richter mit hohen Summen geschmiert haben.

Cesare Previti, Abgeordneter und enger Vertrauter des Regierungschefs, wurde in dieser Sache im vergangenen Jahr zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt. Berlusconi droht eine Strafe von drei bis acht Jahren. Doch bisher hat Berlusconi vor Gericht am Ende noch immer die besseren Karten gehabt. Schon dreimal wurde er in der ersten Instanz zu Haftstrafen verurteilt, kam aber in der Berufung stets davon. Nicht zuletzt, weil seine Anwälte die Kunst der Verfahrensverschleppung beherrschen: So wollen sie allein für das SME-Verfahren 1800 Zeugen laden, die Berlusconis Unschuld beteuern sollen.

Berlusconis Koalition hat immer wieder die Strafgesetze geändert. Zu Beginn seiner Amtszeit schwächte sie die Verfolgung von Bilanzfälschungen ab. 2002 verabschiedete das Parlament ein Gesetz, wonach ein Prozess verlegt werden kann, wenn der Angeklagte den Verdacht äußert, dass ein Gericht gegen ihn voreingenommen sei. Doch der oberste Gerichtshof lehnte Berlusconis Antrag auf Verlegung seines Prozesses nach Brescia ab. Daraufhin kam eine weitere „Lex Berlusconi“ zustande – das Immunitätsgesetz, das das Verfassungsgericht nun kassiert hat. avi

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