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Politik: Magdeburger Stadtrat muss nachsitzen - alle Beschlüsse seit Juli sind ungültig

Sämtliche Beschlüsse des Magdeburger Stadtrates seit Juli dieses Jahres sind ungültig und müssen wiederholt werden. Davon betroffen ist auch ein Nachtragshaushalt für das Jahr 1999.

Sämtliche Beschlüsse des Magdeburger Stadtrates seit Juli dieses Jahres sind ungültig und müssen wiederholt werden. Davon betroffen ist auch ein Nachtragshaushalt für das Jahr 1999. Die konstituierende Sitzung des Stadtparlamentes für die dritte Legislaturperiode ist vom Regierungspräsidium als Kommunalaufsichtsbehörde wegen eines gravierenden Verfahrensfehlers für ungültig erklärt worden. Gemäß der Gemeindeordnung von Sachsen-Anhalt muss die Tagesordnung einer Sitzung von Stadt- oder Gemeinderäten den Mitgliedern der Kommunalparlamenten mindestens acht Tage vor Sitzungsbeginn vorliegen. Die Stadtverwaltung hatte die Einladungen und damit auch die Tagesordnung für die erste Sitzung des Stadtrates in dieser Legislaturperiode aber nur mit erheblicher Verspätung versandt. Damit sei für die zurückliegenden Beschlüsse des Stadrates keine Rechtskraft gegeben, teilte die Pressestelle der Stadt mit. Deshalb müssten in der Novembersitzung des Stadtrates alle bislang gefassten Beschlüsse noch einmal wiederholt werden. Diese Verfahrensweise sei mit der Kommunalaufsicht abgestimmt und von dieser so genehmigt worden. Versuche der Stadt, den Beschlüssen nachträglich Rechtskraft zuzusprechen, seien abzulehnen.

löb

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