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Politik: Mainzer Modell

Wie kann der Staat Beteiligungsmodelle von Arbeitnehmern fördern? Beck plant – für sein Bundesland

Von Antje Sirleschtov

Berlin - Union und SPD wollen noch in diesem Frühjahr darüber sprechen, mit welchen Möglichkeiten der Staat Beteiligungsmodelle von Arbeitnehmern an ihren Unternehmen unterstützen kann. Im April – also um Ostern – würden die Koalitionspartner dazu erste Gespräche anstreben, sagte SPD-Chef Kurt Beck am Mittwoch in Mainz.

Das Thema – festgehalten schon 2005 im Koalitionsvertrag von Union und SPD – beschäftigt die Parteien bereits längere Zeit. Beide Seiten sehen in der Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen eine Chance, Arbeitnehmer außer durch Lohnzuwächse am Gewinn und auch am Produktivvermögen der Unternehmen stärker teilhaben zu lassen. Alterssicherung und das Unterstützen von Bindungen zwischen Arbeitnehmern und Unternehmen gehören ebenso zur Motivation der Parteien. Allein, zündende Konzepte oder gar Patentlösungen sind bisher kaum erkennbar.

Der Mainzer Ministerpräsident Beck zeigte einen möglichen Lösungsweg – erst einmal jedoch nur für sein Bundesland – auf. Gemeinsam mit der landeseigenen Investitions- und Strukturbank will Beck Fonds auflegen, die für mittelständische Unternehmen des Bundeslandes und deren Arbeitnehmer Anreize bieten sollen, Beteiligungsmodelle einzugehen.

Die Beschäftigten der Kleinbetriebe und die Fonds sollen quasi zu stillen Teilhabern der Betriebe werden, deren Eigenkapitalbasis dadurch verbessert wird. Dazu verpflichten sich Arbeitnehmer eines Unternehmens, einen gewissen Teil ihres Einkommens (oder Ersparten) in den Fonds zu investieren. Das vereinbarte Kapital wird dem Unternehmen zehn Jahre lang als eigenkapitalähnliches Darlehen zur Verfügung gestellt und vom Unternehmen verzinst. Nach diesen zehn Jahren erhalten beide ihr Kapital zurück sowie die Mitarbeiter eine zusätzliche Bonuszahlung von zehn Prozent von der Landesbank. Wer sich daran beteiligt, kann alles in allem – wegen der Bonuszahlung der Landesbank – Renditen von rund 14 Prozent auf das eingezahlte Kapital erwarten.

Das Modell soll am 1. Mai starten und ist begrenzt auf Unternehmen mit maximal 250 Mitarbeitern. Beschäftigte, die das Unternehmen verlassen, haben innerhalb eines Jahres Anspruch auf Rückzahlung des Kapitals. Die Beteiligung wird vom Land weitgehend gegen einen Bankrott des Unternehmens abgesichert – in den ersten beiden Jahren zu 100 Prozent, später geringfügig weniger. Die rheinland-pfälzische Landesbank will die für den Landesfonds notwendigen Mittel am Kapitalmarkt beschaffen. Rheinland-Pfalz rechnet zunächst mit einem Gesamtvolumen von zehn Millionen Euro für das Beteiligungsprogramm. Daraus entstünden für das Land Finanzierungskosten in Höhe von 180 000 Euro pro Jahr.

Landesvater Beck sprach insbesondere von Mitarbeitern kleiner Unternehmen, als er den Einstieg in das Beteiligungsmodell bekannt gab. In großen Unternehmen seien solche Beteiligungen – etwa über Aktien – keine Seltenheit mehr. Aber auch über die Konzerne hinaus müsse der globalen Erfahrung „Kapital gewinnt, Arbeit verliert“ etwas entgegengesetzt werden.

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