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Managergehälter: "Aufsichtsräte umgehen deutsches Aktienrecht"

SPD-Fraktionsvize Ludwig Stiegler hat erneut eine Prüfung des Aktienrechts ins Gespräch gebracht. Stiegler erhob schwere Vorwürfe gegen Aufsichtsräte, die "unter Umgehung des deutschen Aktienrechts" und das US-Modell übernommen hätten.

"Ich habe kein Problem mit hohen Managergehältern", sagte er dem Tagesspiegel. Eine gesetzliche Begrenzung der Managergehälter auf das 20fache des niedrigsten im jeweiligen Unternehmen gezahlten Lohns, wie sie Linkspartei fordert, lehnte er ab, fügte aber hinzu: "Ich habe allerdings ein Problem damit, dass die Gestaltung der Gehälter sich ausschließlich an Aktionärsinteressen orientiert".

Stiegler erhob schwere Vorwürfe gegen Aufsichtsräte, die "unter Umgehung des deutschen Aktienrechts" und ohne dessen Legalität zu prüfen das US-Modell übernommen hätten: geringe Fixbezüge und hohe variable Gehaltsbestandteile. Bestandteile, die an den Kurswert gekoppelt seien und sich nicht am Gesamtwohl eines Unternehmens und den Arbeitnehmerinteressen orientieren.  Diese Praxis stehe "im Widerspruch zu den Geschäftsleiterpflichten nach dem Aktiengesetz".

Nach Paragraph 87 des Aktiengesetzes hat der Aufsichtsrat bei der Festsetzung der Gesamtbezüge eines Vorstandsmitglieds eben nicht nur dafür zu sorgen, dass die Gesamtbezüge in einem angemessenen Verhältnis "zu den Aufgaben des Vorstandsmitglieds" stehen, sondern auch, und darauf hebt Stiegler ab, zur "Lage der Gesellschaft", des Unternehmens also. (Tsp)

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