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Mautdaten: Hinweise auf Verbrechen

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hält eine Nutzung von Mautdaten zur Strafverfolgung unter bestimmten Umständen für denkbar.

Kassel/Berlin - Gerade in eng definierten Einzelfällen, beschränkt auf schwere Straftaten, würde er sich nicht widersetzen, sagte Schaar der "Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen" in Kassel.

Gewährleistet müsse aber bleiben, dass "nicht sämtliche Mautdaten für alle möglichen Straftaten genutzt werden dürfen". Eine "Rasterfahndung" mit allen gespeicherten Daten zur Verdachtsgewinnung und ohne genaue Anhaltspunkte lehne er ab. Bei einer Nutzung der Mautdaten durch die Polizei müsse es einen Richtervorbehalt geben. Es dürfe nicht dazu kommen, dass Daten nur deshalb gespeichert würden, um sie später für eventuelle Strafverfolgungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen, sagte Schaar.

Verbot lockern

Führende Unions-Politiker hatten in den vergangenen Tagen eine Lockerung des "Totalverbots" zur Einbeziehung der Lkw-Mautdaten in die polizeilichen Ermittlungen gefordert. Anlass für die Forderungen war der Mord an einer 18-jährigen Schülerin aus Kassel, die mutmaßlich von einem Lkw-Fahrer getötet wurde. (tso/ddp)

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