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Politik: Meins, deins, seins

Die Geschichte Ostdeutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg weist mehrere dunkle Kapitel von Enteignungen auf. Zwischen 1945 und 1949 wurden so genannte Großgrundbesitzer und Kriegsverbrecher enteignet.

Die Geschichte Ostdeutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg weist mehrere dunkle Kapitel von Enteignungen auf. Zwischen 1945 und 1949 wurden so genannte Großgrundbesitzer und Kriegsverbrecher enteignet. Mit dem Einigungsvertrag von 1990 wurde die Unumkehrbarkeit dieses Vorgehens festgeschrieben. Zu DDRZeiten wurden Inhaber von Mauergrundstücken enteignet und zurückgelassene Immobilien von Geflüchteten wurden konfisziert. Mit dem Grundsatz „Rückgabe vor Entschädigung“ sollten solche und andere Enteignungsfälle geklärt werden. Doch viele Ausnahmeregelungen, wie der redliche Erwerb eines solchen Grundstücks zu DDR-Zeiten, schlossen die Rückgabe aus. Dagegen waren massenhafte Verstaatlichungen von Privatbetrieben aus dem Jahr 1972 schon unter der letzten DDR-Regierung wieder rückgängig gemacht worden. 1992 wurden mit einem Bundesgesetz vorwiegend in Ostdeutschland ansässige Erben von Bodenreformgrundstücken zum letzten Mal entschädigungslos enteignet. sc

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