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Menschenrechtsgerichtshof: Deutschland wieder wegen Sicherungsverwahrung verurteilt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat erneut die Sicherungsverwahrung in Deutschland gerügt. Damit gab er vier Gewaltverbrechern Recht.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in vier Fällen die Sicherungsverwahrung in Deutschland gerügt. Diese Maßnahme sei ein Verstoß gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Menschenrechtskonvention, hieß es in den Urteilen am Donnerstag in Straßburg.

Ein Fall aus Bayern betraf die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung. Deutsche Gerichte hätten die Unterbringung eines Strafgefangenen zu Präventionszwecken nicht nachträglich anordnen dürfen, hieß es in einem Urteil. Die drei anderen betrafen die Verlängerung der Sicherungsverwahrung über die zur Tatzeit zulässige Höchstdauer hinaus.

Es ist bereits das zweite Mal innerhalb von 13 Monaten, dass Deutschland wegen der Anordnung von nachträglicher Sicherungsverwahrung verurteilt wurde. In allen Fällen geht es darum, dass Straftäter nach der Haftverbüßung weiter festgehalten werden, obwohl es die Gesetze zur Sicherungsverwahrung bei ihrer Verurteilung in dieser Form nicht gab. (dapd/AFP)

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