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Politik: Mietrecht: Drei Monate Kündigungsfrist für Mieter

Zum Abschluss der Beratungen des geplanten neuen Mietrechts in den Ausschüssen des Bundestages hat die rot-grüne Koalition ihren Gesetzentwurf sowohl für Mieter als auch für Vermieter noch einmal verändert. Wie Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) am Mittwoch in Berlin sagte, soll die Kündigungsfrist für Mieter deutlich gekürzt werden und künftig auch bei langjährigen Mietverhältnissen nur noch drei Monate betragen.

Zum Abschluss der Beratungen des geplanten neuen Mietrechts in den Ausschüssen des Bundestages hat die rot-grüne Koalition ihren Gesetzentwurf sowohl für Mieter als auch für Vermieter noch einmal verändert. Wie Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) am Mittwoch in Berlin sagte, soll die Kündigungsfrist für Mieter deutlich gekürzt werden und künftig auch bei langjährigen Mietverhältnissen nur noch drei Monate betragen. Die Frist für Vermieter wird je nach Mietdauer auf drei bis neun Monate festgelegt.

Die Ministerin bestätigte, dass die Obergrenze für Mieterhöhungen innerhalb von drei Jahren von 30 auf 20 Prozent der Kaltmiete gesenkt wird. Damit, so die wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, Franziska Eichstädt-Bohlig, werde "das neue Mietrecht Mieter besser vor überhöhten Mietsteigerungen schützen". Außerdem werde das Mietrecht ökologischer: Betriebskosten müssen künftig verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Die Abrechnungen sollen zudem verständlicher sein als bislang.

Die Reform sieht auch vor, das heute nur für Ehegatten und Familienangehörige geltende Recht zu erweitern, in den bestehenden Mietvertrag einzutreten und das Mietverhältnis fortzusetzen. Künftig soll das auch für dauerhafte Lebensgemeinschaften gelten. Auch damit, so Eichstädt-Bohlig, trage das neue Mietrecht "neuen gesellschaftlichen Anforderungen Rechnung". Außerdem gibt es neue Regelungen für Zeitmietverträge, die dazu beitragen sollen, dass es weniger Rechtsstreitigkeiten darüber gibt. So sind die Gründe für eine Befristung ausdrücklich im Gesetz aufgeführt (zum Beispiel Eigenbedarf oder Instandsetzung). Vier Monate vor Ablauf des Mietvertrags hat der Mieter einen Anspruch darauf, zu erfahren, ob der Befristungsgrund tatsächlich noch vorliegt.

Däubler-Gmelin bewertete die geplante Reform als ausgewogen. Es werde dem Bedürfnis der Mieter Rechnung getragen, bezahlbare Wohnungen zu bekommen, aber auch dem Interesse der Vermieter, nicht nur die Wohnungen in Stand zu halten, sondern auch den eigenen Lebensstandard zu sichern. Der wohnungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Wolfgang Spanier, sprach von einem "gerechten Ausgleich" der Interessen. Die Reform werde "zu mehr Rechtssicherheit und zur Verringerung von Mietprozessen beitragen", erklärte er. Spanier zeigte sich auch zufrieden, dass die Kritik des Mieterbundes berücksichtigt wurde, die vorgesehene fristlose Kündigung bei nachhaltiger Störung des Hausfriedens könne zu Missbrauch führen. Jetzt wurde in das Gesetz aufgenommen, dass die Kündigung nur möglich ist, wenn ein Verschulden des Mieters ausdrücklich festgestellt werden kann.

Carsten Germis

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