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Politik: Mietrecht: Koalition will Rechte ausweiten

Die rot-grüne Koalition will die Rechte der Mieter stärker ausweiten als bisher vorgesehen. Die im bisherigen Entwurf zur Mietrechtsreform vorgesehenen Kündigungsfristen von bis zu sechs Monaten sollen nach den Vorstellungen von Rot-Grün weiter verkürzt werden, wie der Grünen-Rechtsexperte Volker Beck am Samstag bestätigte.

Die rot-grüne Koalition will die Rechte der Mieter stärker ausweiten als bisher vorgesehen. Die im bisherigen Entwurf zur Mietrechtsreform vorgesehenen Kündigungsfristen von bis zu sechs Monaten sollen nach den Vorstellungen von Rot-Grün weiter verkürzt werden, wie der Grünen-Rechtsexperte Volker Beck am Samstag bestätigte. Nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung ist eine einheitliche Kündigungsfrist von drei Monaten für Mieter geplant. Für Kündigungen durch die Vermieter seien dagegen Fristen bis zu neun Monate vorgesehen.

Bisher gelten für Mieter und Vermieter einheitliche gestaffelte Kündigungsfristen zwischen drei und zwölf Monaten. Nach dem vom Justizministerium im vergangenen Jahr vorgelegten Gesetzentwurf sollte die Obergrenze für Mieter auf sechs Monate gesenkt werden und die für Vermieter bei zwölf Monaten bleiben.

Die jetzt von der Berliner Koalition vorgesehene Nachbesserung ist nach Angaben Becks das Ergebnis der Expertenanhörungen im Rechtsausschuss des Bundestags. Dort hatte der Mieterverein eine gleich bleibende Kündigungsfrist von drei Monaten für Mieter gefordert.

Die Vermieterverbände hatten dagegen bereits den Entwurf des Justizministeriums als ungerecht und investitionshemmend kritisiert. Beck begründete die "Asymmetrie" bei den Kündigungsfristen mit "unterschiedlichen Schutzinteressen" bei Mietern und Vermietern. Das Interesse der Haus- und Wohnungseigentümern sei die wirtschaftliche Nutzung ihrer Immobilien. Für die Mieter gehe es dagegen um die Lebensgrundlage.

Nach Angaben von Beck sind die Gespräche über die Mietrechtsreform allerdings noch nicht abgeschlossen. Der Rechtsausschuss des Bundestags werde die Überarbeitung des Entwurfs voraussichtlich im März abschließen. Die Verabschiedung des Gesetzes durch das Plenum des Bundestags sei dann im April möglich.

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