zum Hauptinhalt

Politik: Mietrecht: Schneller kündigen, weniger bezahlen

Das neue Mietrecht stärkt vor allem die Rechte der Mieter. Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick: Die so genannte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen wird gesenkt.

Das neue Mietrecht stärkt vor allem die Rechte der Mieter. Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick:

Die so genannte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen wird gesenkt. In Zukunft darf die Miete innerhalb von drei Jahren nur noch um 20 Prozent steigen. Bisher waren 30 Prozent zulässig. Die im Mietspiegel ermittelte ortsübliche Vergleichsmiete darf dabei nicht überschritten werden.

Die Kündigungsfrist für Mieter beträgt in Zukunft einheitlich drei Monate. Für Vermieter liegt die Frist jetzt zwischen drei und neun Monaten, je nachdem, wie lange der Mieter schon in der Wohnung wohnt. Bisher galten für Mieter und Vermieter einheitliche Kündigungsfristen zwischen drei und zwölf Monaten.

Wer mit einem Mieter in einer "dauerhaften Lebensgemeinschaft" lebt, hat jetzt das Recht, den Mietvertrag zu übernehmen, wenn der Mieter stirbt. Bisher galt dies nur für Ehepaare, Familienangehörige und "eheähnliche Gemeinschaften". Ob es sich um eine homo- oder heterosexuelle Partnerschaft handelt, spielt keine Rolle mehr. Entscheidend ist die enge Bindung an den Mieter.

Betriebskosten werden jetzt in der Regel nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet. Ausnahmen müssen im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart werden.

akr

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false