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Politik: Mietrecht: Ziel war Vereinfachung

Das zersplitterte deutsche Mietrecht wird vereinfacht und die Rechte von Millionen Mietern werden gestärkt. Das sind Kernziele der Mietrechtsreform, die am Donnerstag von der rot-grünen Koalition im Bundestag verabschiedet wurde und am 1.

Das zersplitterte deutsche Mietrecht wird vereinfacht und die Rechte von Millionen Mietern werden gestärkt. Das sind Kernziele der Mietrechtsreform, die am Donnerstag von der rot-grünen Koalition im Bundestag verabschiedet wurde und am 1. September in Kraft treten soll. Die Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich. Zu den wichtigsten Neuregelungen gehören eine Senkung der Obergrenze für Mieterhöhungen, eine Verkürzung der Kündigungsfristen zu Gunsten der Mieter und eine Stärkung des Verfahrens zur Ermittlung von Vergleichsmieten.

In der Schlussdebatte wurde die Reform von den Oppositionsfraktionen CDU/CSU und FDP erneut heftig kritisiert. Sie warfen der rot-grünen Koalition vor, einseitig die Mieter zu bevorzugen. Damit würden Investitionen im Wohnungsbau behindert, was zu steigenden Mieten führen werde. Kritik kam auch von den Grundeigentümern, während sich der Deutsche Mieterbund zufrieden äußerte.

Der CDU-Abgeordnete Ronald Pofalla sprach von einem "sozialistischen Pflichtprogramm". Die ungleichen Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter von drei und neun Monaten seien vermutlich verfassungswidrig, sagte Pofalla.

Für die SPD rechtfertigte der Abgeordnete Dirk Mazewski die verkürzten Kündigungsfristen für Mieter mit den Erfordernissen des Arbeitsmarktes, der mehr Mobilität von den Bürgern verlange. Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) nannte die Oppositionskritik "Getöse". Sie versicherte, das neue Mietrecht enthalte "ausgewogene, gute und angemessene Lösungen", die das Miteinander von Mietern und Vermietern fördern würden. Die Reform sei ein längst überfälliger Schritt gewesen.

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