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Politik: Mindestlohn: SPD greift Union an

Berlin - Im erneuten Streit über den Post-Mindestlohn hat SPD-Fraktionschef Peter Struck von der Union mehr Verlässlichkeit verlangt. Kanzlerin Angela Merkel habe ebenso wie Unions-Fraktionschef Volker Kauder zugesagt, „dass wir einen Post-Mindestlohn machen“.

Berlin - Im erneuten Streit über den Post-Mindestlohn hat SPD-Fraktionschef Peter Struck von der Union mehr Verlässlichkeit verlangt. Kanzlerin Angela Merkel habe ebenso wie Unions-Fraktionschef Volker Kauder zugesagt, „dass wir einen Post-Mindestlohn machen“. Da könne es nicht sein, dass Wirtschaftsminister Michael Glos nun dagegen halte, sagte Struck. Der CSU-Politiker hatte ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, wonach die Verordnung über den Post-Mindestlohn rechtswidrig ist, als „Sieg für den Wettbewerb“ begrüßt.

Nach dem Urteil erwartet die Union von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD), dass er auch seine weiteren Pläne zur Einführung von Mindestlöhnen überarbeitet. „Wir dürfen die aktuelle Rechtslage nicht ignorieren“, sagte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Fraktion, Ralf Brauksiepe, dem Tagesspiegel. Mit Verweis auf die Zeitarbeitsbranche sagte der CDU-Politiker, er sehe kaum einen Spielraum für einen gesetzlichen Mindestlohn in Branchen, in denen es konkurrierende Tarifverträge gibt.

Zwei große Arbeitgeberverbände der Zeitarbeitsbranche hatten mit dem DGB die Aufnahme ins Entsendegesetz – und damit die Einführung eines Mindestlohnes für die Branche – beantragt. Die Union stellte sich jedoch auf die Seite des dritten Arbeitgeberverbandes, der mit den christlichen Gewerkschaften niedrigere Löhne vereinbart hat und sich daher vehement gegen einen solchen Mindestlohn wehrt.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Laurenz Meyer (CDU), sagte, das Urteil stütze die Grundposition der Union, „dass andere Tarifverträge nicht ausgehebelt werden dürfen“. Der Referentenentwurf des Arbeitsministeriums hingegen sieht vor, dass nach bestimmten Kriterien auch geltende Tarifverträge außer Kraft gesetzt werden können. Wirtschaftsminister Glos hatte dies in der Ressortabstimmung als „schwerwiegenden Eingriff in die Tarifautonomie“ gerügt. Sein Ministerium verlangte, nur der Tarifvertrag mit dem niedrigsten Mindestlohn dürfe pro Branche allgemeinverbindlich werden.

Auch wenn die CDU einen gesetzlichen Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche ablehnt, kann Scholz beim Post-Mindestlohn offenbar auf die Unterstützung der Kanzlerin zählen, die sich nicht erneut dem Vorwurf des „Wortbruchs“ aussetzen möchte. Regierungssprecher Ulrich Wilhelm wies am Mittwoch darauf hin, das Urteil des Verwaltungsgerichts weiche von anderen höchstrichterlichen Entscheidungen ab. Scholz hatte umgehend Berufung gegen das Urteil angemeldet. Bis das Oberverwaltungsgericht sich damit beschäftigt, wird es etwa ein halbes Jahr dauern. Cordula Eubel

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