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Bundeskanzlerin Angela Merkel kommt zu einer Besprechung mit den Regierungschefinnen und -chefs der Laender im Bundeskanzleramt in Berlin am 6. Juni 2019.

© imago images / Emmanuele Contini

Ministerpräsidentenkonferenz: Bund und Länder einig bei Flüchtlingskosten

Monatelang gab es Hickhack zwischen Bund und Ländern um die Kosten, die Flüchtlinge verursachen. Nun haben sich beide Seiten geeinigt.

Nach monatelangem Streit haben sich Bund und Länder über die Aufteilung der Flüchtlingskosten geeinigt. Das sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Donnerstag in Berlin nach einem Treffen mit den Ministerpräsidenten der Länder.

„Das ist, glaube ich, ein Kompromiss, der beide Seiten in die Verantwortung nimmt“, sagte Merkel. Die Länder hätten damit noch Einiges zu schultern. Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD), der derzeit den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz hat, sagte: „Das ist ein sehr großer Erfolg.“ Die Länder hätten bis vor kurzem keine Sicherheit gehabt, wie es in den nächsten Jahren weitergehe.

Ende 2019 wären eigentlich mehrere Regelungen der Kostenübernahme für Flüchtlinge ausgelaufen: die 670-Euro-Pauschale für Ausländer im Asylverfahren, die Integrationspauschale und die Übernahme der Unterkunftskosten für anerkannte Flüchtlinge.

Bund will sich weiter an Flüchtlingskosten beteiligen

Der Bund will sich nun nach Angaben aus Verhandlungskreisen auch 2020 und 2021 weiter an den Flüchtlingskosten zu beteiligen. Demnach will er Kosten für die Unterkunft vollständig erstatten. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollen die Länder 350 Millionen Euro bekommen. Für die Dauer des Asylverfahrens übernimmt der Bund pro Flüchtling für diesen Zeitraum pro Monat 670 Euro. Hinzu kommt eine Pauschale für Flüchtlingszwecke von 700 Millionen Euro für 2020 und von 500 Millionen Euro für 2021.

Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit sollen verstärkt bekämpft werden. Dazu beschloss der Bundestag am Donnerstag einen Gesetzentwurf von Finanzminister Olaf Scholz (SPD). Die dafür zuständige Sondereinheit beim Zoll, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), erhält mehr Personal und Befugnisse.

Missbrauch von Kindergeld soll bekämpft werden

Bekämpft werden soll zudem Missbrauch von Kindergeld. So sollen EU-Bürger in den ersten drei Monaten in Deutschland die Leistung nicht bekommen, wenn sie keine Arbeitseinkünfte haben. Scheinarbeitsverträge, die dem Missbrauch von Sozialleistungen dienen, sollen besser geahndet werden können.

Die Koalition und die AfD-Fraktion unterstützten den Entwurf. Grüne und FDP enthielten sich. Die Linke stellte sich dagegen. Grüne und Linke kritisierten vor allem die Einschränkungen beim Kindergeld.

Bereits geplant ist, dass die FKS bis zum Jahr 2026 von heute bundesweit rund 7900 auf mehr als 10 000 Stellen aufgestockt wird. Zusätzlich sollen nun weitere 3500 Stellen geschaffen werden.

Zoll kann künftig bei Verdacht ermitteln

Schon beim Verdacht auf Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel kann der Zoll künftig ermitteln. Zudem sollen Arbeitnehmer nicht in unwürdigen Immobilien untergebracht werden. Schon heute prüft der Zoll, ob der Arbeitgeber seine Mitarbeiter der Sozialversicherung meldet, die nötigen Steuern zahlt und die vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen einhält. Doch bislang gehört die Unterbringung nicht zu den Mindestarbeitsbedingungen - das soll sich ändern.

Auch Tagelöhner-Börsen oder „Arbeitsstriche“, bei denen sich Menschen für den Tag verdingen, soll der Zoll genauer in den Blick nehmen. Vor allem Menschen aus dem EU-Ausland sollen oft gezielt nach Deutschland gelockt, hier ausgebeutet und in Schrottimmobilien untergebracht werden. (dpa)

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