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Missbrauch: Streit um Verjährungsfristen

Die Frage von längeren Verjährungsfristen bei Missbrauch ist offensichtlich auch innerhalb der Bundesregierung umstritten. Im April soll es einen Runden Tisch zum Thema Kindesmissbrauch geben.

Nach Bekanntwerden weiterer Missbrauchsfälle an Schulen soll im kommenden Monat ein Runder Tisch zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch gebildet werden. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) lud am Montag ein breites Teilnehmerfeld zu einem ersten Treffen am 23. April ein.

Schröder bat zusammen mit Bildungsministerin Annette Schavan (CDU) zu dem Runden Tisch unter anderem Schul- und Internatsträger, die Katholische und Evangelische Kirche, Familienverbände und Vertreter von Ländern und Kommunen. Das Gremium soll sich damit befassen, welche Art der Hilfe und Unterstützung Opfer benötigen. Zudem soll es Antworten darauf finden, was nach Übergriffen auf Kinder und Jugendliche zu tun ist und wie sich Missbrauch verhindern lässt.

Der Missbrauchsbeauftragte der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Stephan Ackermann, begrüßte den Runden Tisch. Eine Zusammenkunft aller gesellschaftlich relevanten Gruppen sei "sehr hilfreich", erklärte Ackermann. In den vergangenen Wochen waren vor allem Verdachtsfälle an katholischen Schulen bekannt geworden. Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, will am Freitag mit Papst Benedikt XVI. im Vatikan auch über den Missbrauchsskandal sprechen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zeigte sich zufrieden mit der bisherigen Reaktion der katholischen Kirche auf die Vorfälle. Die Kirche sei einen "sehr wichtigen Schritt" gegangen, habe Offenheit im Umgang mit den Skandalen gezeigt und ihre Verantwortung wahrgenommen, sagte Merkel in Berlin.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) äußerte sich derweil skeptisch zu der unter anderem von Schavan erhobenen Forderung nach längeren Verjährungsfristen. Diese seien kein Allheilmittel, sagte sie im Deutschlandfunk. Wenn ein Opfer nach 40 oder 50 Jahren an die Öffentlichkeit gehe, nütze auch eine Verlängerung der Verjährungsfrist um zehn Jahre nicht. Derzeit beträgt die Verjährungsfrist bei schwerem Kindesmissbrauch 20 Jahre, die allerdings erst mit dem vollendeten 18. Lebensjahr beginnt.

Wegen des Missbrauchsverdachts an einer Reformschule im hessischen Odenwald leitete die Staatsanwaltschaft Darmstadt ein Ermittlungsverfahren ein. Das Verfahren richte sich gegen einen namentlich bekannten und weitere unbekannte ehemalige Lehrer der Odenwaldschule, erklärte die Behörde. Es sei nicht auszuschließen, dass es auch zu Übergriffen auf Schüler gekommen sei, die noch nicht verjährt seien. Ende der 90er Jahre hatte die Behörde ein Verfahren wegen Verjährung eingestellt. (AFP)

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