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München: Bundesanwaltschaft: Keine Informationen über mutmaßlichen V-Mann zurückgehalten

Die Bundesanwaltschaft hat im Münchener Prozess gegen acht mutmaßliche Unterstützer von Al Qaida den Vorwurf eines Verteidigers zurückgewiesen, wichtige Informationen über einen mutmaßlichen V-Mann zurückgehalten zu haben.

Von Frank Jansen

Über eine Zusammenarbeit des Zeugen Irfan P. mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz, "sei es als Quelle, sei es als V-Mann oder in sonstiger Weise" sei vor November 2008 nichts bekannt gewesen, sagte Bundesanwalt Michael Bruns am Donnerstag in einer "dienstlichen Erklärung" dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts.

Der Anwalt Mutlu Günal, der den Angeklagten Jonas T. vertritt, hatte am Mittwoch behauptet, die Bundesanwaltschaft habe verschwiegen, dass Irfan P. für den Verfassungsschutz tätig sei, angeblich schon seit dem Frühjahr 2007. Der aus Serbien stammende Irfan P. habe die in der Anklage genannten Straftaten, die zwischen August 2006 und März 2008 verübt worden sein sollen, "alle angeschoben", sagte Günal. Sein Auftritt verursachte Wirbel, der Senat brach am Mittwoch den Verhandlungstag ab.

Irfan P. hatte im September 2007 die Führung der deutschen Sektion der für Al Qaida propagandistisch tätigen "Globalen Islamischen Medienfront (GIMF)" übernommen, der die Angeklagten angehört haben sollen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte am Mittwoch betont, es habe mit Irfan P. "keinerlei Zusammenarbeit" gegeben, als er für die GIMF aktiv war. Günal hingegen glaubt, Irfan P. habe die deutsche Sektion der GIMF "im Auftrag des Bundesamtes" geführt. Das hält die Bundesanwaltschaft für absurd. Es "bestand und besteht insbesondere keine Grund für die Annahme", Irfan P. habe für das BfV "Einfluss auf das Tatgeschehen genommen", sagte Bruns.

Der Strafsenat wies dann die Anträge Günals und weiterer Verteidiger ab, Bruns und einen weiteren Vertreter der Anklage als Zeugen zu befragen sowie das Verfahren auszusetzen. Über einen weiteren Antrag mehrerer Verteidiger, den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, als Zeugen zu hören, wollen sich die Richter erst später äußern.

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