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Politik: Nach 30 Jahren neue Untersuchung im Mordfall Buback

Generalbundesanwältin ermittelt wieder gegen RAF. Stand Wisniewski schon 1982 unter Verdacht?

Berlin - 30 Jahre nach dem von der RAF verübten Mord am damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback wird wieder ermittelt. Generalbundesanwältin Monika Harms prüft einen Anfangsverdacht gegen den früheren RAF-Terroristen Stefan Wisniewski. Dies gab sie am Mittwoch in Karlsruhe bekannt.

Wisniewski wird vom früheren RAF- Mitglied Peter-Jürgen Boock belastet. Boock hatte in einem Interview mit dem „Spiegel“ angedeutet, dass Wisniewski am 7. April 1977 von einem Motorrad aus die tödlichen Schüsse auf Buback abgegeben habe. Ermittlungsbehörden und Justiz hatten jahrzehntelang den Eindruck erweckt, dass der wegen der Entführung und Ermordung an Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer zu zweimal lebenslanger Haft verurteilte Wisniewski nichts mit dem Buback-Mord zu tun gehabt habe. Für die Tat verurteilt wurden die RAF-Mitglieder Knut Folkerts, Christian Klar und Günter Sonnenberg.

Boocks Aussage deckt sich nach Informationen von Tagesspiegel und „Spiegel“ mit Schilderungen des Tathergangs, die die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker bereits Anfang der 80er Jahre gegenüber dem Verfassungsschutz gemacht hat. Über die Aussage Beckers, die sie zwei Wochen lang in einer konspirativen Wohnung in Köln gemacht haben soll, existiert ein 44-seitiges Vernehmungsprotokoll.

Nach Informationen von „Spiegel online“ wurden die Aussagen von Becker bereits im Frühjahr 1982 vom Bundesamt für Verfassungsschutz an die damalige Bundesregierung weitergereicht. Auch der damalige Generalbundesanwalt Kurt Rebmann und das Bundeskriminalamt seien eingeweiht gewesen. Der damalige Innenminister Gerhart Baum (FDP) kann sich heute nicht mehr an konkrete Informationen zur Vernehmung Beckers erinnern, wie er dem Tagesspiegel sagte. Möglicherweise seien die Aussagen auch „nicht gerichtsverwertbar“ gewesen. Außerdem, so Baum, habe es täglich „Hunderte von Informationen“ gegeben. Baum schilderte auch, dass es in jenen Jahren intensive Bemühungen seitens des Verfassungsschutzes gegeben habe, in die RAF-Szene einzudringen. „Es waren unglaublich hektische Jahre mit unglaublichen Sicherheitsproblemen“.

Nach Tagesspiegel-Informationen hat sich Becker damals von sich aus an den Verfassungsschutz gewandt, um zu prüfen, ob sie eine vorzeitige Entlassung aus der Haft erreichen könnte. Becker war Ende 1977 wegen sechsfachen Mordversuchs zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Das Ex-RAF-Mitglied Boock soll nach Angaben von Harms in den nächsten Tagen als Zeuge vernommen werden. Die Generalbundesanwältin kündigte zudem weitere Zeugenvernehmungen und intensives Aktenstudium an. Boock diskutierte am Mittwochabend in der ARD mit dem Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, Michael Buback. Der sieht sich heftiger Kritik ausgesetzt, weil er sich beim Bundespräsidenten für eine Begnadigung Christian Klars starkmacht, nachdem er erfahren hatte, dass Klar offenbar nicht die tödlichen Schüsse auf seinen Vater abgegeben hat. Buback verteidigte sein Gespräch mit Boock. Er müsse „schwierige und ungewöhnliche Wege gehen“, um herauszufinden, wer seinen Vater erschossen habe. Die Ermittlungsergebnisse bislang seien unbefriedigend.

Harms sagte, dass die neuen Hinweise keinen Einfluss auf die Urteile hätten. Klar sei nicht als Schütze, sondern als Mittäter verurteilt worden. Das Parlamentarische Kontrollgremium sieht keine Versäumnisse biem Verfassungsschutz bei der Weitergabe von Informationen.

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