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Joginer Singh, ein Prediger des Sikh-Gemeindezentrums, zeigt in Essen den zerstörten Eingangsbereich des Gebetshauses.

© dpa

Nach Anschlag in Essen: Fünf Salafisten in Haft

Nach dem Anschlag auf einen Sikh-Tempel in Essen hat die Polizei insgesamt fünf Männer in Untersuchungshaft genommen. Möglicherweise handelt es sich dabei um eine salafistische Jugendgang.

Von Frank Jansen

Für den Anschlag auf den Sikh-Tempel in Essen war möglicherweise eine militante salafistische Jugendgang verantwortlich. Mittlerweile seien fünf junge Männer in Untersuchungshaft, sagte die Essener Oberstaatsanwältin Anette Milk dem Tagesspiegel. Es habe bereits ein Gespräch mit der für Terrorermittlungen zuständigen Bundesanwaltschaft gegeben. Am 16. April hatten zwei 16-Jährige einen Sprengsatz in den Eingang des Gebetshauses geworfen. Dort fand eine Hochzeitsfeier statt. Bei der Explosion wurden drei Menschen verletzt, einer von ihnen schwer. Wenige Tage später nahm die Polizei die beiden türkischstämmigen, in Essen und Gelsenkirchen lebenden Attentäter fest. Einer hat Ende Mai der Sikh-Gemeinde einen Brief geschickt, in dem er die Tat bereut.

Der Staatsanwaltschaft Essen zufolge kam auch ein 17-Jähriger aus dem niederrheinischen Schermbeck in Untersuchungshaft. Dem ebenfalls türkischstämmigen Jugendlichen wird Beihilfe zum Anschlag vorgeworfen. Die zwei weiteren Untersuchungshäftlinge sollen sich Anfang 2016 an einer „Übungssprengung“ beteiligt haben. Es handelt sich um einen 17-Jährigen mit türkischen Wurzeln aus Gelsenkirchen und einen 20 Jahre alten Mann mit deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit. Er wurde bereits Ende März in Hildesheim festgenommen. Seine Mutter hatte der Polizei in Münster berichtet, sie befürchte, ihr Sohn wolle nach Syrien reisen, um sich der Terrormiliz IS anzuschließen. Die Staatsanwaltschaft Münster erwirkte dann einen Haftbefehl. Nach dem Anschlag in Essen entdeckten die Ermittler Verbindungen zwischen dem 20-Jährigen und der salafistischen Jugendgang.

Ob sie sich zu einer Terrorgruppe entwickelt hat, bleibt offen. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe betont, bezüglich des Anschlags auf den Sikh-Tempel gebe es bislang keine Anhaltspunkte für eine Straftat, die in die Zuständigkeit der Behörde falle.

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