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Politik: Nahles will gegensteuern

Frühverrentungswelle soll verhindert werden.

Berlin - Arbeitsministerin Andrea Nahles will verhindern, dass die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren für eine neue Frühverrentungspolitik genutzt wird. Die SPD-Politikerin kündigte in einem Schreiben an ihre Kabinettskollegen an, im bevorstehenden Gesetzgebungsverfahren solle geprüft werden, „ob und wie Frühverrentung durch eine verfassungskonforme Regelung verhindert werden kann“. Offen bleibt allerdings noch, wie das konkret geschehen soll.

Die Arbeitgeberverbände hatten davor gewarnt, dass durch die Rentenpläne der Regierung neue Frühverrentungsmodelle wieder attraktiv würden. So wäre es möglich, schon mit 61 Jahren aus dem Job zu gehen, zunächst zwei Jahre lang Arbeitslosengeld I zu beziehen und dann in den Genuss der Rente mit 63 zu kommen. Davon distanziert sich die Ministerin allerdings. Die Rente ab 63 bedeute – so steht es in der Begründung des Gesetzentwurfs – „keine Rückkehr zur Frühverrentungspolitik der achtziger und neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts“. Damals hatten große Unternehmen über solche Modelle Personal abgebaut – auf Kosten der Sozialversicherungen.

Wie viele in den Genuss der Rente mit 63 kommen könnten, lässt sich kaum abschätzen. Grundsätzlich soll es diese für Arbeitnehmer geben, die 45 Versicherungsjahre vorweisen können, wobei auch Zeiten der Arbeitslosigkeit (allerdings nur Arbeitslosengeld-I-Bezug) anerkannt werden sollen. Laut Bundesagentur für Arbeit stehen in den Jahren 2014 und 2015 rund 900 000 Beschäftigte mit 62 oder 61 Jahren vor der Rente mit 63. Wer davon die Voraussetzung von 45 Beitragsjahren erfüllt, ist nicht bekannt. Nach Schätzungen könnten es 20 bis 30 Prozent eines Jahrganges sein. Vom Jahr 2016 an steigt die Altersschwelle ohnehin in Zwei-Monats-Schritten bis 2029 auf 65 Jahre. Das heißt, dass die Geburtsjahrgänge vor 1953 noch von der Rente mit 63 profitieren können, während die abschlagsfreie Rente für den Jahrgang 1964 erst mit 64 Jahren und zehn Monaten möglich ist. Für die Jahrgänge 1965 und später bleibt nur die bisherige Rente mit 65, die an strengere Bedingungen geknüpft ist.

Der überarbeitete Gesetzentwurf, der an diesem Mittwoch im Kabinett beraten wird, sieht außerdem ab 2018 eine jährliche Evaluierung der neuen Rente vor. Die Versicherer hatten darauf hingewiesen, dass sie nicht für den ganzen Zeitraum zuverlässig überprüfen können, wer wie lange arbeitslos war und welche Arbeitslosenunterstützung bezogen hat. Kann auch der Arbeitnehmer diese Unterlagen nicht mehr vorlegen, so will das Ministerium sich auf seine Angaben verlassen. „Als Mittel der Glaubhaftmachung können auch Versicherungen an Eides statt zugelassen werden“, heißt es im Entwurf. Cordula Eubel (mit rtr)

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