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Jung

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Nationaler Sicherheitsrat: Die Luft ist raus

Beim Sicherheitskongress der Union ist vom Nationalen Sicherheitsrat plötzlich nicht mehr die Rede.

Von Robert Birnbaum

Wolfgang Schäuble erzählt von früher. Früher war 1985, als der heutige Bundesinnenminister Chef des Kanzleramts war und einen Weltwirtschaftsgipfel planen musste. Damals schon habe er sich gefragt, wie man einen Angriff aus der Luft verhindern könnte. Die Antwort des zuständigen Innenstaatssekretärs Hans Neusel fand Schäuble wenig tröstlich. „Wir sperren den Luftraum“, hat Neusel gesagt. Und wenn sich einer nicht an die Verordnung halte, hat der Minister insistiert? „Dann kriegt er ein Bußgeld.“

Die kleine Geschichte dient Schäuble heute zur Erinnerung daran, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte Neuregelung des gescheiterten Luftsicherheitsgesetzes immer noch auf sich warten lasse. Man kann sie allerdings auch als Folge jenes Vorsatzes deuten, mit dem Schäuble am Mittwochnachmittag seinen Auftritt beim Sicherheitskongress der Unionsfraktion einleitet: „Um unseren geschätzten Koalitionspartner nicht noch weiter zu erschrecken“, werde er jetzt kein Grundsatzreferat abliefern.

Die Rücksichtnahme hat aber auch sonst interessante Folgen. So nehmen weder Schäuble noch vor ihm Verteidigungsminister Franz Josef Jung das Reizwort in den Mund, das schon Tage vor dem Kongress die Gemüter erhitzt hat. Der „Nationale Sicherheitsrat“ kommt bei den zwei Kabinettsmitgliedern nicht vor. Fraktionschef Volker Kauder immerhin erinnert daran, dass auch schon in der rot-grünen Koalitionsvereinbarung von 2002 der Vorsatz enthalten gewesen ist, den Bundessicherheitsrat wieder zu beleben – jenen Kabinettsausschuss also, in dem die „Sicherheitsministerien“ beisammensitzen.

Doch seit Kanzlerin Angela Merkel klar gemacht hat, dass das Thema in dieser Wahlperiode nicht mehr auf ihrer Agenda steht, ist die Luft raus. Jung plädiert denn auch nur für „ressortübergreifende Strukturen“ und dafür, „im Ressortkreis enger zu koordinieren“. Schäuble hält sich aus dem Thema ganz heraus. Er fordert bloß abstrakt das Recht ein, „ohne Tabus“ über Sicherheitsfragen zu diskutieren. Außerdem erinnert er angesichts des druckfrischen Karlsruher Awacs-Urteils daran, dass er seinerzeit im Bundestag die rot-grüne Regierung gewarnt habe, das Parlament nicht zu fragen, bevor sie deutsche Soldaten zur Luftraumbeobachtung des Irak-Kriegs in die Türkei schickt.

Dass das Verfassungsgericht ihm nachträglich Recht gegeben hat, freut den Innenminister. Dass das Urteil neuen Streit mit der SPD heraufbeschwören könnte, wird allerdings auch deutlich. Schäuble erinnert daran, dass sich Außenminister Frank Walter Steinmeier beim SPD-Sicherheitskongress Anfang der Woche für eine europäische Armee stark gemacht hat. Gut und schön, sagt Schäuble, nur: Wie eine europäische Armee funktionieren soll, wenn jedes Mitglied vorher erst sein Parlament befragen müsse, „möglichst noch in drei Lesungen“ – das müsse der „geschätzte Bundesaußenminister“ dann schon mal erklären.

Eine „Anpassung“ des Parlamentsbeteiligungsgesetzes gehört zu den zentralen Forderungen in dem Grundsatzpapier, das Fraktionsvize Andreas Schockenhoff als Grundlage für den Kongress erarbeitet hatte. Auf die Frage, ob das Verfassungsgericht nicht gerade genau solchen „Anpassungen“ einen Riegel vorgeschoben hat, geht keiner der Redner ein. Vielleicht ist es dafür noch zu früh. Vielleicht ist aber die Unionsführung auch einfach nur zu der Ansicht gekommen, dass sie ihr Quantum an Provokation erfüllt hat. Schockenhoff jedenfalls hat sein Papier in letzter Minute in einem kleinen, aber wichtigen Punkt entschärft: War in der Vorfassung noch davon die Rede, dass sich die Trennung von innerer und äußerer Sicherheit „oder in Kriegszustand und Friedenszeiten“ nicht mehr aufrecht erhalten lasse, fehlt in der Endversion der Hinweis auf Krieg und Frieden.

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