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Politik: Naturschutz: Auf dem Stand der Technik

Lange haben die Naturschutzverbände auf die jetzt geplante Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes gewartet. Den bisher letzten Anlauf unternahm Angela Merkel als Umweltministerin - und schaffte auch nur die Umsetzung einer europäischen Naturschutzrichtlinie, die dringend notwendig war: Brüssel drohte schon mit Strafgebühren von 1,5 Millionen Mark am Tag.

Lange haben die Naturschutzverbände auf die jetzt geplante Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes gewartet. Den bisher letzten Anlauf unternahm Angela Merkel als Umweltministerin - und schaffte auch nur die Umsetzung einer europäischen Naturschutzrichtlinie, die dringend notwendig war: Brüssel drohte schon mit Strafgebühren von 1,5 Millionen Mark am Tag.

Entsprechend froh sind die beiden größten Verbände, der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und der Naturschutzbund (Nabu), dass jetzt endlich eine Gesetzesnovelle aus dem Bundesumweltministerium vorliegt. Sie fordern aber noch Nachbesserungen: bei den Regeln für die Landwirtschaft, beim geplanten Biotopverbund und bei der so genannten "Eingriffsregelung", die einen Ausgleich beispielsweise für Versiegelung der Landschaft oder die Ausweisung von Baugebieten festlegt.

Anfang Februar haben die Verbände den Entwurf erhalten, am Donnerstag werden sie sich bei der offiziellen Anhörung im Bundestag dazu äußern. Sie halten den Entwurf im Großen und Ganzen für gelungen und sparen nicht mit Lob. "Damit werden 20 Jahre Stillstand überwunden", sagt der Nabu-Vorsitzende Jochen Flasbarth.

Detailkritik an Trittins Entwurf gibt es trotzdem noch. Beispiel Landwirtschaft: In der Novelle wird erstmals konkretisiert, was unter "guter fachlicher Praxis der Landwirtschaft" zu verstehen ist. Der Begriff entspricht in etwa dem, was in der Industrie der "Stand der Technik" ist. Bisher ist der Begriff im Naturschutzgesetz nicht näher präzisiert. In der Novelle tauchen jetzt erstmals Anforderungen wie "standortangepasste Bewirtschaftung" auf. Das gefällt den Verbänden zwar, aber es ist ihnen zu unkonkret: "Wir brauchen klare Regelungen zur Viehdichte, zum Verbot von Gentechnik oder zum Düngereinsatz", sagt Flasbarth. Umweltminister Trittin und Landwirtschaftsministerin Renate Künast haben schon Entgegenkommen bei der "guten fachlichen Praxis" angekündigt. Die Chancen, dass sich hier noch etwas tut, stehen gut - denn die jetzt im Entwurf enthaltene Definition wurde noch mit Künasts Vorgänger Karl-Heinz Funke ausgehandelt. Der aber stand für eine eher konservative Agrarpolitik.

Die Umweltverbände sehen das neue Naturschutzgesetz als Test: "Das ist die erste Nagelprobe, an der sich zeigt, ob es Rot-Grün mit der Agrarwende wirklich ernst meint", sagt Angelika Zahrnt.

Alex Krämer

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