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In der Regel sind in Deutschland Arbeitgeber dazu verpflichtet, Lohnfortzahlungen zu leisten.

© epd-bild / Rolf Zöllner

Neue Studie: Immer öfter betreuen auch Väter kranke Kinder

Kranke Kinder pflegen ist nicht mehr nur Müttersache. Väter melden sich nach einer Studie immer öfter von der Arbeit ab.

Sind die Kinder krank, nehmen nicht mehr nur die Mütter, sondern zunehmend auch die Väter von der Arbeit frei. Das zeigt eine Studie der DAK-Gesundheit. 2016 waren von den 70000 DAK-Versicherten, die einen Antrag auf Krankengeld zur Kinderpflege stellten, 23 Prozent Männer. Das waren fast doppelt so viele wie noch 2010. Damals lag der Anteil bei 13 Prozent. Auch die Barmer Gek verzeichnet diesen Trend. Während es 2012 in 17 Prozent der Fälle Männer waren, die diese Leistung beanspruchten, stieg die Zahl 2015 auf 22 Prozent, wie ein Sprecher der Barmer dem Tagesspiegel sagte. Auch 2016 scheint sich diese Entwicklung fortzusetzen, wie Zahlen für das erste Halbjahr zeigten.

Renate Lang, Gleichstellungsbeauftragte der DAK-Gesundheit, spricht von einer positiven gesellschaftlichen Entwicklung: „Gleichberechtigung funktioniert nur, wenn die Männer mitmachen – nicht nur im Job, sondern auch bei der Kinderbetreuung. Unsere Auswertung zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind.“

An der regionalen Verteilung hat sich jedoch wenig verändert. Nach wie vor liegt die Betreuungsquote der Väter in den östlichen Bundesländern höher als im Westen. In Sachsen und Thüringen betrug sie knapp 30 Prozent, gefolgt von Brandenburg mit 27 Prozent und Sachsen-Anhalt mit 26 Prozent. Auch Berlin weist mit gut 25 Prozent einen vergleichsweise hohen Anteil auf. Die letzten Plätze belegen die südlichen Bundesländer Saarland mit 16 Prozent und Baden-Württemberg und Bayern mit jeweils 19 Prozent.

In der Regel sind in Deutschland Arbeitgeber dazu verpflichtet Lohnfortzahlungen zu leisten. Trotzdem kann es vorkommen, dass eine Ausschlussklausel im Arbeitsvertrag dies verhindert. In einem solchen Fall springt die Krankenkasse ein. Anspruch auf Krankengeld haben gesetzlich versicherte Eltern von Kindern bis zu zwölf Jahren. Die Höhe der Unterstützung beträgt zwischen 90 und 100 Prozent des Nettogehalts. Das gilt jedoch nur dann, wenn der Höchstgrenze nicht überschritten wird. Bei der DAK liegt die bei 96,25 Euro am Tag. Die Zahl kann aber bei anderen Krankenkasse abweichen. Mütter und Väter haben jährlich einen Anspruch auf jeweils zehn bezahlte Arbeitstage, bei Alleinerziehende sind es zwanzig Arbeitstage.

Vivian Kübler

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