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Politik: Neues Besoldungsrecht: Der Weg zum Titel

Um Professor zu werden, müssen Wissenschaftler nach dem Gesetzentwurf von Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn andere Voraussetzungen erfüllen als heute. Es bleibt beim abgeschlossenen Hochschulstudium.

Um Professor zu werden, müssen Wissenschaftler nach dem Gesetzentwurf von Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn andere Voraussetzungen erfüllen als heute. Es bleibt beim abgeschlossenen Hochschulstudium. Daneben wird aber "pädagogische Eignung" ausdrücklich verlangt. Besondere Fähigkeiten zur wissenschaftlichen Arbeit werden wie bisher durch eine gute Promotion (Doktorarbeit) nachgewiesen.

Außerdem wird nicht mehr die Habilitation gefordert, sondern "zusätzliche wissenschaftliche Leistungen", die "in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht" werden. Auch wissenschaftliche Arbeit außerhalb der Hochschule, etwa in der Industrieforschung, wird anerkannt. Für diese "berufliche Praxis" sind mindestens fünf Jahre veranschlagt.

Grundgehalt plus Zulagen

Der Juniorprofessor (W1) soll circa 6000 Mark monatlich verdienen. Nach zwei Jahren 500 Mark mehr.

Der normale Professor (W2) bekommt ein festes Grundgehalt von circa 7000 Mark monatlich plus möglicher Leistungszulagen. Als Durchschnittsgehalt wird mit rund 9000 Mark monatlich gerechnet. Dazu sollen alle Professoren an Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen Zugang haben.

Die höchste Gruppe (W3) der Professoren soll als festes Grundgehalt von rund 8500 Mark monatlich erhalten. Mit Leistungszulagen wird ein Durchschnittsgehalt von 11 600 Mark zu Grunde gelegt. Die Skala ist künftig nach oben offen. Zu dieser Gruppe haben den Entwürfen zufolge auch Professoren an Fachhochschulen Zugang.

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