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Politik: Neues Besoldungsrecht: Professoren werden künftig nach Leistung bezahlt

Auf die Hochschulen kommen einschneidende Veränderungen zu: Die Professoren sollen abhängig von ihrer Leistung bezahlt werden. Ein Viertel bis ein Drittel ihrer Bezüge würden sie dann im Schnitt nach dem Engagement in Forschung, Lehre und Hochschulleitung bekommen.

Auf die Hochschulen kommen einschneidende Veränderungen zu: Die Professoren sollen abhängig von ihrer Leistung bezahlt werden. Ein Viertel bis ein Drittel ihrer Bezüge würden sie dann im Schnitt nach dem Engagement in Forschung, Lehre und Hochschulleitung bekommen. Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn und Bundesinnenminister Otto Schily (beide SPD) haben für diese Änderungen ihre Gesetzentwürfe fertig gestellt. Wichtigste weitere Neuerung: Jungprofessoren sollen früher in den Beruf und selbstständig forschen. Dazu werden statt der bisherigen Assistentenstellen Juniorprofessuren eingerichtet.

Um ein neues Hochschul-Dienstrecht wurde schon zu Regierungszeiten Helmut Kohls gestritten, wenn auch vergeblich. Zu groß waren die Differenzen zwischen konservativen Universitätsprofessoren und Reformkräften, die durch das alte System Nachteile im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe befürchteten. 42 Jahre alt ist ein Professor heute in Deutschland, wenn er seine erste Stelle antritt - im Durchschnitt, nicht als Ausnahme. Das geht im Ausland schneller. Die Juniorprofessur als Qualifikationsstelle ist daher ein Herzstück der Reform, die nach der Neuregelung des Bafög der zweite große Beitrag zur angestrebten Modernisierung der deutschen Hochschulen liefern soll. Spätestens mit 30 Jahren sollen Juniorprofessoren künftig ihre Stelle antreten. Bulmahn und Schily erfüllen zugleich eine Vereinbarung aus dem rot-grünen Koalitionsvertrag. Der zunehmende Wettbewerb um gute junge Wissenschaftler hat den Reformdruck immer mehr erhöht.

Längstens sechs Jahre soll künftig die Qualifikation nach der Promotion dauern, insgesamt maximal zwölf zur festen Professur. Die bisherige direkte Abhängigkeit während dieser Zeit von einem Professor soll es nicht mehr geben. Künftig soll die Hochschule, bei der sich ein fertig ausgebildeter junger Wissenschaftler bewirbt, sein Können bewerten - nicht mehr seine "Ausbilder". Dies hat bereits empörte Proteste von Universitätsprofessoren ausgelöst. Sie wollen an der Habilitation festhalten und keine Juniorprofessur. Mit einer vierseitigen Anzeige in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" haben fast 3800 Universitätsprofessoren die Bundesregierung zur Rücknahme ihres Reformvorhabens aufgefordert. Dies gilt auch für die neue Besoldung.

Danach können Professoren künftig auch mehr verdienen als ihr Minister, denn die bisherige Obergrenze (B10) der Professorenbesoldung wurde aufgehoben. Ziel ist es dabei, im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe mithalten zu können. In den letzten Jahren hatte beispielsweise die Max-Planck-Gesellschaft beklagt, dass die Forschungseinrichtungen anderer Länder einfach deutlich mehr Geld bieten können.

Erstmals ist für Professoren an Universitäten und Fachhochschulen grundsätzlich die gleiche Besoldung vorgesehen. Neben den Juniorprofessoren (W1) gibt es nur noch zwei Besoldungsstufen für das Grundgehalt. Normale Professoren bekommen ein Grundgehalt von ungefähr 7000 Mark im Monat. Für das höhere Professorenamt, wie jetzt etwa Lehrstuhlinhaber, sind dies rund 8500 Mark. Dazu kommen Zulagen, zu denen "jeder Professor Zugang" hat, heißt es in dem Entwurf. "Nur in Ausnahmefällen ist damit zu rechnen, dass Professoren lediglich das Grundgehalt beziehen werden". Als Durchschnitt wird ein Gehalt von 9000 Mark (W2) und rund 11 600 Mark (W3) vorgegeben. Die bisherigen Gehaltssteigerungen in Altersstufen wird es nicht mehr geben.

Den Ländern bleibt es aber überlassen, die Leistungskriterien zu bestimmen und auch, wer die Entscheidung über die Zahlung von Zulagen letztlich fällt. Das kann der Präsident oder Rektor einer Hochschule sein, aber auch der Dekan (Leiter) eines Fachbereichs. Um die neue Besoldungs- und Leitungsstruktur wirklich zu etablieren, müssten die Länder also mitspielen. Doch haben sich bisher alle positiv zu einer leistungsorientierten Besoldung geäußert. Die Länder müssen dem Gesetz zustimmen. Bayern hat aber schon angekündigt, dass es die Habilitation unbedingt als Zugang zum Professorenamt behalten will.

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