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Neuwahlen: Köhler verkündet Entscheidung heute Abend

Bundespräsident Horst Köhler will noch heute Abend seine Entscheidung über die Auflösung des Bundestages bekannt geben. Seine Ansprache wird im Fernsehen übertragen.

Berlin (21.07.2005, 16:12 Uhr) - Nach Angaben des Bundespräsidialamtes wird er seine Entscheidung um 20.15 Uhr in einer Fernsehansprache erläutern. Noch ist offen, ob er einer Auflösung des Parlaments zustimmt und so den Weg für ein vorzeitige Neuwahl bereitet.

Die Ansprache Köhlers wird auf einer Vielzahl von TV-Kanälen live übertragen. Die ARD überträgt die Rede im Rahmen eines «Brennpunkts», außerdem sind die Nachrichten- und Dokukanäle Phoenix, n-tv und N24 live dabei. Sat.1 unterbricht das laufende Programm für eine 15-minütige Sondersendung mit der Entscheidung Köhlers für oder gegen eine vorgezogene Bundestagswahl.

Im politischen Berlin ist die Erwartung groß, dass Köhler einer Neuwahl zustimmt. Kommt es zu einer vorzeitigen Auflösung des Bundestages, wird sich damit mit auch noch das Bundesverfassungsgericht zu befassen haben. Zwei Bundestagsabgeordnete haben bereits eine Gang nach Karlsruhe angekündigt.

Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) reiste am Donnerstagnachmittag von seinem Heimatort Hannover nach Berlin zurück. Er wollte sich für eine Stellungnahme im Kanzleramt bereithalten. Schröder hatte nach der für die SPD verlorenen Landtagswahl am 22. Mai angekündigt, das Votum der Wähler einzuholen. Als Weg wählte er die Vertrauensfrage nach Artikel 68 des Grundgesetzes. Als er sie am 1. Juli erwartungsgemäß verlor, bat er den Bundespräsidenten, den Bundestag aufzulösen. Für seine Entscheidung hatte Köhler laut Verfassung 21 Tage Zeit. Diese Frist wäre am Freitag abgelaufen.

Sollte Köhler entgegen allen Erwartungen eine Auflösung des Bundestages ablehnen, will Schröder nach eigener Aussage mit seiner rot-grünen Koalition bis zum regulären Ende der Legislaturperiode im Herbst 2006 weiterregieren.

Mit dem Beschluss, bereits am Donnerstagabend seine Entscheidung öffentlich zu machen, ging Köhler auch dem juristischen Streit aus dem Weg, wie lange er Zeit hat. Die Juristen sind sich nicht einig, ob die Frist ab dem Zeitpunkt der verlorenen Vertrauensfrage läuft oder erst mit dem Ablauf des letzten Tages endet. In dem ersten Fall hätte Köhler bis Freitag 12.12 Uhr entscheiden müssen, in dem anderen hätte er noch bis 24.00 Uhr Zeit gehabt.

Zuletzt hatte Bundespräsident Karl Carstens 1983 einer vorzeitigen Auflösung des Bundestages zugestimmt. Damals strebte Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) über eine bewusst verlorene Vertrauensfrage eine Neuwahl an, die er auch gewann.

Dieser Weg über Artikel 68 des Grundgesetzes ist bis heute umstritten. Manche Verfassungsrechtler halten ihn bei bestehenden Mehrheiten für die Regierung für unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1983 die Auflösung des Bundestages gebilligt, aber zugleich festgehalten, dass dieser Weg nur mit einer politischen Ausnahmesituation zu begründen ist. (tso)

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