zum Hauptinhalt

Politik: NPD: Die rechtsextreme Partei setzt sich zur Wehr

Die NPD hat am Freitag dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ihre Stellungnahme zum Verbotsantrag der Bundesregierung übermittelt. Der Parteivorsitzende Udo Voigt und NPD-Rechtsanwalt Horst Mahler gaben den insgesamt 132 Seiten umfassenden Schriftsatz persönlich beim Gericht ab.

Die NPD hat am Freitag dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ihre Stellungnahme zum Verbotsantrag der Bundesregierung übermittelt. Der Parteivorsitzende Udo Voigt und NPD-Rechtsanwalt Horst Mahler gaben den insgesamt 132 Seiten umfassenden Schriftsatz persönlich beim Gericht ab. Die Stellungnahme enthält darüber hinaus über 250 weitere Seiten mit "Exkursen", die die Ablehnung des Verbots historisch und philosophisch untermauern sollen. Die Bundesregierung hatte das Verbot am 30. Januar beantragt, Bundestag und Bundesrat waren am 30. März gefolgt. Das Verfassungsgericht hatte der Partei bis Montag Zeit für eine Entgegnung gegeben.

In ihrem Schreiben unterstellt die NPD der Bundesregierung politisch-taktische Motive für den Verbotsantrag. Noch vor einer juristischen Begründung polemisiert sie gegen Verfassung und Demokratie in der Bundesrepublik. Als Beweis für eine angebliche Überfremdung Deutschlands soll Altbundeskanzler Kohl (CDU) als Zeuge gehört werden. Er habe gegenüber der Presse verschiedentlich von einem zu hohen Ausländeranteil gesprochen. Auch Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele sollen nach dem Willen der Partei vor dem Verfassungsgericht aussagen. Zudem bezweifelt die Partei die Verfassungsmäßigkeit eines Parteiverbots. Das Prinzip einer "wehrhaften Demokratie", wie es in der verfassungsrechtlichen Möglichkeit für ein Parteiverbot zum Ausdruck kommt, sei ein Missgriff. Als Beleg für die "Scheindemokratie" in der Bundesrepublik wird der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim mit seiner These von der Macht politischer "Kartelle" zitiert.

Eine erste Entscheidung soll nach Angaben des Gerichts noch in diesem Sommer fallen. Es kann den Antrag der Bundesregierung als unzulässig oder nicht hinreichend begründet zurückweisen. Geschieht dies nicht, müssen die Richter die Hauptverhandlung durchführen. Zu den Verbotsanträgen von Bundestag und Bundesrat kann die NPD bis zum 1. Juni Stellung nehmen.

neu

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false