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Politik: NPD-Verbot: Republikaner dürfen observiert werden

Der Verfassungsschutz darf die rechtsradikalen Republikaner jetzt auch in Niedersachsen mit geheimdienstlichen Maßnahmen wie verdeckten Ermittlern überwachen. Das hat der 11.

Der Verfassungsschutz darf die rechtsradikalen Republikaner jetzt auch in Niedersachsen mit geheimdienstlichen Maßnahmen wie verdeckten Ermittlern überwachen. Das hat der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg am Freitag in einem acht Jahre währenden Rechtsstreit zwischen der Partei und dem Land Niedersachsen entschieden (Az.: 11 L 87/00). Gegen das Urteil ist keine Revision möglich. Dagegen will die Partei Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Wegen des Rechtsstreites beobachtete der Verfassungsschutz die Republikaner zuletzt nur mit normalen Mitteln wie der Auswertung von Publikationen. Das Verwaltungsgericht Hannover hatte ihm untersagt, die Republikaner nachrichtendienstlich zu observieren. Das OVG aber sah genügend Anhaltspunkte für den Verdacht, dass die Partei verfassungsfeindliche Ziele verfolgt.

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