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Politik: NPD-Verbotsantrag: Schily geht im Ausschuss in die Luft

Otto Schily ging beleidigt in die Luft. Das müsse er sich nicht bieten lassen, wütete der Bundesinnenminister - er könne auch gehen!

Von Robert Birnbaum

Otto Schily ging beleidigt in die Luft. Das müsse er sich nicht bieten lassen, wütete der Bundesinnenminister - er könne auch gehen! Schily ging aber doch nicht, und gesetzt hat er sich auch wieder am Donnerstag im Innenausschuss des Bundestages. Aufgeregt hatte ihn Hans-Peter Uhl. Der CSU-Abgeordnete glaubte im Protokoll der letzten Ausschusssitzung eine schwache Stelle in Schilys Darstellung der V-Mann-Affäre entdeckt zu haben. "Bewusst die Unwahrheit" habe der Minister darüber gesagt, wer wann über was informiert gewesen sei.

Zum Thema Hintergrund: NPD - Führerprinzip und starker Staat Stichwort: V-Leute, Anstifter und verdeckte Ermittler DieDie kurze Aufregung war freilich wenig typisch für Schilys zweite Einvernahme vor dem Ausschuss. Zwar mochten sich die Vertreter der Opposition nicht der kompletten Absolution anschließen, die der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz nach Schilys gut einstündigem Vortrag dem Minister erteilte. "Es bleiben keine Fragen mehr offen", konstatierte Wiefelspütz, noch bevor irgend jemand welche hätte stellen können. Doch der Tonfall bei Union und FDP war deutlich moderater als zuvor. "Organisationsdurcheinander beseitigen", lautete die härteste Forderung, die Erwin Marscheswki erhob - vor einer Woche hatte der CDU-Politiker noch Schilys Rücktritt verlangt. Auch von einem Untersuchungsausschuss ist nicht mehr im Ernst die Rede.

In der Sache ergab Schilys Vortrag nach übereinstimmender Einschätzung kaum Neues. Zum Verfahren herrscht unter den Innenpolitikern parteiübergreifend jetzt Einigkeit, dass weder ein Rückzug noch eine völlige Neufassung des NPD-Verbotsantrags des Bundestages in Frage kommt. Bis zum 11. Februar, so Wiefelspütz, soll dem Bundesverfassungsgericht in einem Schriftsatz der Fall des früheren V-Manns Wolfgang Frenz erläutert werden. Weitere V-Leute seien unter den 14 als Zeugen geladenen NPD-Funktionären "definitiv" nicht. Dem Gericht soll aber angeboten werden, ihm über Quellen und Informanten jede gewünschte Information zu erteilen. Die NPD erklärte, dass sich ein V-Mann des Militärischen Abschirmdienstes unter den Zeugen befinden könnte.

Unterschiedlich bleibt das Urteil darüber, welche Bedeutung die Äußerungen von Frenz, welche Bedeutung V-Mann-Infos für das Parteiverbot haben. "Auch wenn man die V-Leute weglassen würde, wäre der Antrag immer noch fundiert", versichert Wiefelspütz. An dieser "Mosaiktheorie" meldet Max Stadler (FDP) Zweifel an: Gerade für den Nachweis des "aggressiv-kämpferischen" Vorgehens der NPD gegen die Verfassung könne man eine Belegfigur wie Frenz nicht schadlos weglassen.

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