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NS-Gesetz: Aufhebung des NS-Erbgesundheitsgesetzes gefordert

Das so genannte Erbgesundheitsgesetz der Nationalsozialisten soll endlich für Unrecht erklärt und annulliert werden. Dies fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe vom Bundestag.

Marburg - Das im Juli 1933 verabschiedete "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" sei der Auftakt zur Verfolgung behinderter Menschen gewesen, die schließlich zur so genannten Euthanasie geführt habe, erklärte der Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Robert Antretter, in Marburg.

Der Verein, der sich für Menschen mit geistiger Behinderung einsetzt, bemängelte, dass sich der Bundestag bis heute noch nicht zu einer Annullierung dieses NS-Gesetzes habe entschließen können. Daher schließe sich die Lebenshilfe entsprechenden Forderungen des Bundes der 'Euthanasie'-Geschädigten und Zwangssterilisierten und des Nationalen Ethikrates an. Die beiden Organisationen verlangen, das Gesetz als solches zu annullieren, statt nur die auf seiner Grundlage erlassenen Maßnahmen zu ächten.

Einen entsprechenden Antrag an die Bundesregierung hatten die Grünen bereits im April gestellt. Die Gültigkeit des Erbgesundheitsgesetz wurde formell 1974 aufgehoben. In der Folge wurden alle Gerichtsbeschlüsse auf Grundlage des Gesetzes pauschal aufgehoben. Die Annullierung des Gesetzes hätte für die Betroffenen heute keine direkten rechtlichen Auswirkungen.

Auf Grundlage des Gesetzes wurden nach neueren Forschungen bis Mai 1945 mindestens 400.000 Menschen zwangssterilisiert; an den Folgen des Eingriffs starben mehrere tausend Menschen, mehrheitlich Frauen. Erst in den 80er Jahren wurden erste Härteregelungen für die Zwangssterilisierten eingeführt. Unter Rot-Grün wurden die Leistungen für die Opfer ausgebaut und die Zahlungen auf 120 Euro monatlich praktisch verdoppelt. (tso/AFP)

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