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NS-Verbrechen: Demjanjuk scheitert mit Klage gegen Abschiebung

Ein weiterer Schritt im bürokratischen Tauziehen um die Abschiebung des mutmaßlichen KZ-Wachmannes John Demjanjuk ist genommen: Die Klage seiner Anwälte gegen eine Abschiebung aus den USA nach Deutschland scheiterte.

Das Berliner Verwaltungsgericht wies einen Eilantrag des 89-Jährigen zurück, wonach Deutschland verpflichtet sei, die Überstellung zu verhindern. Demjanjuks Anwälte argumentierten, die BRD umgehe geltendes Recht: Statt Demjanjuk nach seiner Abschiebung aus den USA in Deutschland aufzunehmen, hätte die BRD aktiv eine Auslieferung beantragen müssen. Zudem sei man in Deutschland nur auf eine Verurteilung Demjanjuks, nicht aber auf einen Freispruch vorbereitet. Wie das Berliner Verwaltungsgericht nun feststellt, ist die amerikanische Seite mit der Abschiebung befasst, und dieser Aspekt wurde bereits dort ausreichend gerichtlich geprüft.

Die Münchener Staatsanwaltschaft wirft dem gebürtigen Ukrainer Beihilfe zum Mord an 29.000 Juden im Konzentrationslager Sobibor vor, als Polen von Deutschland besetzt vor. Als wichtigstes Beweismittel der Ankläger gilt ein Dienstausweis der SS. Das Dokument beweist, dass Demjanjuk von März bis September 1943 in Sobibor zur Wachmannschaft gehörte. Experten aus den USA und aus Bayern bestätigten die Echtheit des Ausweises. Mögliche Opfer leben nicht mehr oder konnten von den Ermittlern nicht gefunden werden. Da Demjanjuk deshalb wohl keine Straftat direkt nachgewiesen werden kann, lautet die Anklage auf Beihilfe zum tausendfachen Mord. Der Beschuldigte selbst bestreitet allerdings, an den Kriegsverbrechen beteiligt gewesen zu sein. Es liege eine Verwechslung vor.

Demjanjuk stand bereits in Israel vor Gericht und wurde in erster Instanz zum Tode verurteilt, dann jedoch wieder freigesprochen. Da die USA ihm bereits die Staatsangehörigkeit entzogen haben, könnte der gebürtige Ukrainer zügig abgeschoben werden. Die bayerische Justiz ist zuständig, weil Demjanjuk nach dem Zweiten Weltkrieg einige Zeit in einem Lager bei Feldafing interniert war.

Demjanjuks Anwälte hatten außerdem angeführt, ihr Mandant sei wegen seines Gesundheitszustandes nicht prozessfähig: Demjanjuk soll unter Leukämie leiden und vor kurzem eine Nierenkolik erlitten haben. (dpa/Reuters/mm)

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