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NS-Verbrechen: Demjanjuk wehrt sich gegen Auslieferung

Das Tauziehen um die Abschiebung des mutmaßlichen NS-Verbrechers John Demjanjuk nach Deutschland hält an. Inzwischen hat ein Anwalt das Bundesjustizministerium eingeschaltet.

Der Anwalt des 89-Jährigen in den USA, John Broadley, hat am Dienstag bei einem Berufungsgericht im US-Staat Virginia Einspruch gegen die Aufhebung eines vergangene Woche verfügten Abschiebestopps erhoben. Er rechne in Kürze mit einer Entscheidung der Berufungsinstanz in Arlington, sagte Broadley.

Wäre der Abschiebestopp wie zunächst entschieden, aufgehoben worden, hätte Demjanjuk von heute an den Weg nach Deutschland antreten können. Unterdessen hat Demjanjuk nach Informationen der Süddeutschen Zeitung einen zweiten, deutschen Anwalt engagiert. Der Ratinger Strafverteidiger Ulrich Busch forderte das Bundesjustizministerium auf, die geplante Abschiebung zu stoppen. Busch sehe die Rechte seines Mandanten verletzt, weil es kein förmliches Auslieferungsgesuch der Bundesregierung gebe.

Demjanjuks Anwalt optimistisch

Broadley zeigte sich indessen sicher, dass Demjanjuk zunächst nicht nach Deutschland geschickt werde. Er erwarte eine Verlängerung des Abschiebestopps, bis in der Sache grundsätzlich entschieden werde, sagte der US-Anwalt. Broadley verwies außerdem auf den schlechten Gesundheitszustand seines Mandanten, der einer Auslieferung im Wege stehe.

Demjanjuk lebt derzeit als Staatenloser in Cleveland (Ohio). Das Amtsgericht München hat am 11. März Haftbefehl gegen ihn erlassen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem gebürtigen Ukrainer vor, als Wachmann im Vernichtungslager Sobibor während des Zweiten Weltkriegs im besetzten Polen Beihilfe zum Mord an mindestens 29.000 Juden geleistet zu haben. (cl/dpa)

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