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Beate Zschäpe ist die Hauptangeklagte.

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NSU-Prozess: Beate Zschäpe schreibt Befangenheitsantrag selbst

Im NSU-Prozess liegt Richter Götzl nun schon der zehnte Befangenheitsantrag vor. Diesmal hat ihn die Angeklagte Beate Zschäpe selbst verfasst.

Von Frank Jansen

Im NSU-Prozess sieht sich der Vorsitzende Richter Manfred Götzl jetzt mit dem zehnten Befangenheitsantrag konfrontiert – und es ist keiner der üblichen Anwaltsschriftsätze. Beate Zschäpe selbst hat nach Informationen des Tagesspiegels das Ablehnungsgesuch verfasst, das diesen Mittwoch beim Oberlandesgericht München eingegangen ist. Die Hauptangeklagte attackiert Götzl, weil er ihr keinen fünften Pflichtverteidiger gewährt. Der Richter hatte vergangene Woche in einer Verfügung Zschäpes Antrag abgelehnt, den Münchner Anwalt Hermann Borchert als Pflichtverteidiger zu bestellen. Borchert war im November 2015 als Wahlverteidiger Zschäpes in den Prozess eingestiegen. Wie Zschäpe ihn bezahlt, zumal Borchert schon seit 2014 für sie tätig ist, bleibt unklar. Es scheint auch Götzl nicht weiter zu interessieren, er hält vier Verteidiger auf Staatskosten für ausreichend. Das ärgert Zschäpe.

„Mit ihrer ablehnenden Entscheidung entziehen Sie mir damit faktisch den Anwalt meines Vertrauens“, hat die Angeklagte handschriftlich zu Papier gebracht. „Daraus kann ich nur die Schlussfolgerung ziehen, daß Sie mir gegenüber nicht mehr unparteiisch sind.“ Zschäpe betont, ohne Borcherts Beratung wäre es ihr nicht möglich gewesen, sich im Dezember erstmals im Prozess einzulassen. Borcherts Kanzleikollege Mathias Grasel hatte die Aussage verlesen, in der Zschäpe behauptet, die zehn Morde ihrer Freunde Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos nicht gewollt zu haben.

Das problematische Verhältnis zu den Anwälten

In dem Befangenheitsantrag erwähnt Zschäpe auch Grasel und gibt damit indirekt zu, dass Borchert nicht der einzige Anwalt ihres Vertrauens ist. Grasel ist seit Juli 2015 als Pflichtverteidiger im Prozess dabei. Doch es geht Zschäpe wieder einmal  um den Konflikt mit ihren drei Verteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm. Sie vertreten Zschäpe schon seit dem Ermittlungsverfahren, doch im vergangenen Sommer kam es zum Bruch. Die Angeklagte behauptet, die drei Pflichtverteidiger hätten sie daran gehindert, auszusagen. Heer, Stahl und Sturm dementieren, Zschäpe aber will von ihnen nichts mehr wissen und ignoriert sie, demonstrativ auch im Gerichtssaal.

Grasel hatte bereits im Namen der Angeklagten beantragt, Heer, Stahl und Sturm zu entpflichten. Die drei selbst wollen auch aus dem Verfahren raus. Doch Richter Götzl lässt sie nicht. Er will offenbar kein Argument für eine Revision gegen das zu erwartende, harte Urteil gegen Zschäpe bieten. Da Heer, Stahl und Sturm weiter im Prozess sitzen, wird Beate Zschäpe später kaum behaupten können, es habe ihr an Verteidigern gemangelt, die das ganze Verfahren begleitet haben und nicht nur einen Teil. Für Götzl scheint deshalb auch unerheblich zu sein, dass Zschäpe immer wieder betont, sie habe zu Heer, Stahl und Sturm längst kein Vertrauen mehr. Das Argument ist auch, obwohl es offenkundig stimmt, wenig schlagkräftig. In RAF-Prozessen gab es harte Konflikte zwischen den angeklagten Terroristen und Pflichtverteidigern. Doch sie blieben und die Angeklagten wurden rechtskräftig verurteilt. 

Götzl wird derzeit nahezu im Wochentakt mit Befangenheitsanträgen eingedeckt. Anfang Februar präsentierte Zschäpe ein Ablehnungsgesuch, weil der Richter einen Antrag auf Entpflichtung von Heer, Stahl und Sturm zurückgewiesen hatte. Im Januar hatte bereits der Angeklagte Ralf Wohlleben ein Ablehnungsgesuch gegen Götzl gestellt. Bislang hat der Richter alle Anträge überstanden. Dass Zschäpe nun selbst ein Ablehnungsgesuch auf Notizpapier geschrieben hat, dürfte Götzl ebenfalls kaum erschrecken.

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