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Politik: Obdachlosen-Mord: Hohe Haftstrafen für die Täter

Wegen des Todes eines Obdachlosen hat das Landgericht Schwerin gegen fünf junge Bauarbeiter Haftstrafen zwischen 51 Monaten und lebenslang verhängt. In zwei Fällen lautete das Urteil auf Mord, in drei weiteren auf Totschlag.

Wegen des Todes eines Obdachlosen hat das Landgericht Schwerin gegen fünf junge Bauarbeiter Haftstrafen zwischen 51 Monaten und lebenslang verhängt. In zwei Fällen lautete das Urteil auf Mord, in drei weiteren auf Totschlag. Einer der Täter muss lebenslang hinter Gitter.

Zur Last gelegt wurde ihnen zudem versuchter Raub und schwere Körperverletzung. Die fünf hatten im Juli 2000 in Wismar in einem Abrisshaus einen 52 Jahre alten körperbehinderten Obdachlosen mit Tritten und Schlägen so schwer misshandelt, dass dieser später daran starb. Eine rechte Gesinnung, wie von der Staatsanwaltschaft unterstellt, sei als Motiv für die Tat nicht feststellbar gewesen, so das Gericht. Die Angeklagten im Alter von 20 bis 23 Jahren hatten trotz ihrer Skinhead-Frisuren am Tag ihrer Festnahme bestritten, der rechten Szene zuzugehören. Ihre Liebe zum FC Hansa Rostock habe die Gruppe zusammengehalten. Die Staatsanwaltschaft hatte für alle fünf eine Verurteilung wegen Mordes beantragt, die Anwälte hatten teilweise auf geringfügige Bewährungsstrafen plädiert.

In Mecklenburg-Vorpommern kamen im vergangenen Jahr insgesamt vier Obdachlose meist durch jugendliche Täter gewaltsam zu Tode. In drei anderen Fällen hatten die Gerichte bereits hohe Freiheitsstrafen verhängt.

fro

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