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Politik: Parteiengesetz: Betrug soll straffrei bleiben

Die Union will zur Verhinderung künftiger Parteispenden-Skandale die Kassen der Parteien durchsichtiger machen, aber Verstöße nach wie vor nicht strafrechtlich ahnden. Das geht aus dem Entwurf eines neuen Parteiengesetzes hervor, den die CDU/CSU am Montag vorlegte - zwei Tage, bevor die von Bundespräsident Johannes Rau (SPD) berufene Kommission ihre Reformvorschläge vorstellt.

Von Robert Birnbaum

Die Union will zur Verhinderung künftiger Parteispenden-Skandale die Kassen der Parteien durchsichtiger machen, aber Verstöße nach wie vor nicht strafrechtlich ahnden. Das geht aus dem Entwurf eines neuen Parteiengesetzes hervor, den die CDU/CSU am Montag vorlegte - zwei Tage, bevor die von Bundespräsident Johannes Rau (SPD) berufene Kommission ihre Reformvorschläge vorstellt.

Der Leiter der Unionsarbeitsgruppe, Norbert Röttgen (CDU), nannte als Hauptziel des Entwurfs die "Herstellung von Transparenz in den Finanzen der Parteien". Zusätzliche Strafandrohungen jedoch seien schon deshalb nicht akzeptabel, weil die meisten Parteiämter wie Schatzmeister- oder Vorsitzendenposten ehrenamtlich ausgeübt würden.

So sieht der Entwurf lediglich vor, dass die Wirtschaftsprüfer, die alljährlich die Rechenschaftsberichte der Parteien prüfen, künftig nach den gleichen Kriterien wie bei der Prüfung privatrechtlicher Unternehmen haftbar gemacht werden. Ansonsten soll es dabei bleiben, dass lediglich die Parteien insgesamt für falsche Rechenschaftslegung haften. Verboten werden sollen nach dem Vorschlag, den die Unionsfraktion nach der Sommerpause in den Bundestag einbringen will, künftig Barspenden von mehr als 1000 Euro und Spenden von Unternehmen, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist. Nicht untersagen will die Union die so genannten "nachträglichen Einfluss-Spenden" - also Spenden, die als Dankeschön etwa für einen größeren staatlichen Auftrag verstanden werden könnten.

Breiten Raum widmet der Unionsentwurf dem Thema Wirtschaftsbeteiligungen und Vermögen von Parteien. Dies zielt gegen die Beteiligung der SPD an zahlreichen Medien-Unternehmen. Nach dem Willen der Union sollen Mehrheitsbeteiligungen an Medien grundsätzlich verboten werden. Röttgen forderte zudem vollständige Transparenz der Vermögensverhältnisse, etwa durch ein Verbot der Aufrechnung von Gewinnen mit Verlusten.

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