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Pendlerpauschale: Steinbrück empfiehlt Steuerzahlern: Warten Sie ab

Das Finanzministerium rät, die Entscheidung des Bundesfinanzhofs abzuwarten. Die Steuergewerkschaft fordert dagegen, wegen der Verfassungszweifel an der neuen Pendlerpauschale das Gesetz zu ändern.

Berlin - Im Bundesfinanzministerium rät man zu Geduld. „Steuerpflichtige sollten erst mal abwarten“, sagte eine Sprecherin am Freitag zu der Frage, was denn nun die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Pendlerspauschale für den einzelnen Bürger bedeutet. Das oberste deutsche Finanzgericht hatte am Donnerstag ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung angemeldet, die ab dem Steuerjahr 2007 gilt. Die große Koalition hatte die Pauschale im vorigen Jahr gekürzt: Sie kann nicht mehr von allen Berufstätigen genutzt werden wie bisher, sondern nur noch von denen, deren einfacher Weg zur Arbeit länger als 20 Kilometer ist. Sie können für jeden Kilometer darüber 30 Cent pro Arbeitstag steuerlich geltend machen. 2002 (aktueller ist die Statistik nicht) gehörten knapp acht Millionen Arbeitnehmer in diese Gruppe. Der größte Teil davon – etwa 75 Prozent – hatte einen Arbeitsweg von weniger als 50 Kilometern. Der große Rest der Berufstätigen geht von diesem Jahr an aber leer aus.

Es sei denn, das Bundesverfassungsgericht schließt sich den Zweifeln des BFH an. Doch wann entscheidet Karlsruhe? In diesem Jahr nicht mehr, sagt die Gerichtssprecherin. Der CDU-Finanzpolitiker Otto Bernhard meint, es werde nicht vor 2009 passieren. Problematisch für Finanzminister wie Steuerzahler wird es in jedem Fall. Denn wenn im kommenden Frühjahr die Bürger ihre Steuererklärungen abgeben, liegt vielleicht ein Richterspruch vor, aber wohl kaum ein neues Gesetz. Es dürfte also Rechtsunsicherheit herrschen. Daher hat die Steuergewerkschaft, die Organisation der Finanzbeamten, gefordert, alle Steuerbescheide für 2007 schon jetzt für vorläufig zu erklären. Sonst könnte es im nächsten Jahr bis zu 20 Millionen Einsprüche geben, warnte Verbandschef Dieter Ondracek. Er forderte zudem, das Gesetz zur Pendlerpauschale wieder zu ändern. Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) lehnt das vorerst ab, er hält das Gesetz für verfassungskonform.

Was können Bürger derweil tun? Abwarten ist in der Tat nicht falsch. Die meisten nehmen ihre Pauschale erst rückwirkend in Anspruch, haben also Zeit bis zum Frühjahr – dann können sie unter Berufung auf den BFH auf vollen Ersatz pochen. Ob das Finanzamt das anerkennt, ist unklar. Tut es das nicht, weil weiter Rechtsunsicherheit besteht, kann man Einspruch erheben. Wer sich seine gesamte Wegstrecke vorab quasi als Freibetrag in die Steuerkarte eintragen lassen will, um Steuern zu sparen, läuft Gefahr, dass er nachzahlen muss, sollte Karlsruhe keine Zweifel am Gesetz haben. afk

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